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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 16:28
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Ja und wenn dort gestanden wäre, das euer Hund euthanisiert werden soll... dann hättet ihr euch sicher auch nicht informiert...oder???

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen,

...wenn ich einen gelisteten Hund habe, dann will ich doch für ihn und mich die beste "Lebensqualität", ergo ich informiere mich (an der Quelle) und lass mir nicht mit irgendeinen Gesetz drohen (das es nicht mehr gibt,usw.)

Ich denke ihr wollt im Grunde auch nur euren "Frieden"...aber deswegen muss man doch nicht alles für bare Münze nehmen was von oben kommt...
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 16:39
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Moment, moment.

Ist das in Bayern so drastisch anders?

Die Haltergenehmigung ist doch nicht der Wesenstest/Negativgutachten.

Wenn ich keinen "Wesenstest" hab, bedeutet dass doch "nur", dass mein Hund überall einen Maulkorb tragen muss und nicht von der Leine darf.

Zumindest ist das doch in NRW so, oder?
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Alt 07.02.2011, 16:50
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Herzog / Herzogin
 
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

So dachte ich das auch, aber die Stadt schrieb mir:

Ich zitiere:

Zitat:
Falls sie den Antrag nicht zurücksenden, halten Sie unerlaubt einen Kampfhund. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und bedeutet, dass Sie den Hund nicht länger halten dürfen.
Sprich, ich stelle einen Antrag auf ein Negativzeugnis bei der Stadt. Dafür brauch ich (natürlich den Antrag und) das Gutachten vom Sachverständigen (Wesenstest). Weil, ich kann ja kein Negativzeugnis beantragen ohne Gutachten (oder bin ich jetzt ganz falsch)? Zumindest kein unbefristetes ohne Auflagen (was wir ja natürlich haben wollen)....
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LG Julia und Kaja
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 20:04
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Noch einmal vorab...ich finde es sehr gut, das die Stadt diesen eigentlich NICHT korrekten Weg gegangen ist, denn für euch war es nach den (angeblichen) Vorfall eine gute Lösung.

Was die Stadt da aber geschrieben hat, ist aber NICHT richtig und eigentlich hätte Sie anders handeln müssen (wenn sie sich an die Gesetzgebung gehalten hätte.)

Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt den Hund nach den (angeblichen) Vorfall sofort beschlagnahmen zu können (ohne Vorwarnung, per Bescheid)
Dann hättet ihr den Klageweg beschreiten müssen.

Das ist natürlich sch...e, besonders für den Hund, auch wenn ihr hinterher Recht bekommen hättet.

Ignorieren hätte die Stadt den (angeblichen) Vorfall auch nicht können, da er ja gemeldet wurde...

Ist was dran an solchen Meldungen beim Amt, bekommen Sie Ärger, ist Nichts dran, dann natürlich auch vom Halter der sich wehrt.

Das eine Stadt aber vorsätzlich (München ist sehr gut informiert und nicht ein 100 Seelen Ort) Falsches behauptet ist mehr als traurig den Bürger gegenüber, zumindest mir gibt dies sehr zu denken.

Ich glaube das die Stadt Zweifel an den Vorwürfen euch gegenüber hatte und sich durch den weiteren (eigentlich nicht einforderbaren Test) "absichern" wollte.

Dem Gutachter ist es grundsätzlich egal, wie oft das OA einen Test verlangt - er verdient jedesmal und wird eher nicht sagen "das braucht es nicht".
Für kompetent halte ich einen solchen Gutachter dennoch nicht, wenn er nicht die örtlichen Gesetze kennt.

Grundsätzlich kann in Bayern eigentlich jeder sich einen Kat.2 Hund anschaffen, das Gutachten und der Wesenstest sind NICHT verpflichtend vorgegeben. Das OA hätte bei Verweigerung diesen lediglich das Recht Auflagen (Maulkorb/Leinenzwang) zu verhängen - und selbstverständlich geht auch jeder Halter den Weg über das Gutachten und das Negativzeugnis, weil es ein Stück Normalität und Lebensqualität für den Hund bedeutet.

@ peppi
im Prinzip braucht/gibt es in Bayern KEINE Haltergenehmigung (Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip usw.) ist alles im Gesetz NICHT vorgesehen.
Der einzelne Hund belegt durch seinen Test bei einen Gutachter, das er NICHT aggressiv ist. Daraufhin erteilt die Stadt bzw. das zuständige OA das Negativzeugnis für diesen Hund (was auch zeitlebens nicht wiederholt werden muss). Darauf gilt der Hund als "normaler Hund". Auflagen gibt es nur, wenn diese begründet werden können z.B. Leinenzwang innerorts, wenn der Hund nicht abrufbar ist. Dabei soll den Ausführungen des Gutachters Folge geleistet werden.

P.S. dieses Gesetz ist seit 1992 in Bayern in Kraft und kaum verändert worden...mich fuchst es unendlich, wenn andere Hundehalter "freiwillig" bzw. aus Unwissenheit dazu beitragen, das Sachen verlangt werden, die nicht rechtens sind. So schleicht sich durch die Hintertür eine sehr viel strengere Handhabung ein oder wird zumindest toleriert. Ausbaden tun es unsere Hunde.
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Geändert von Monty (07.02.2011 um 20:08 Uhr)
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Alt 07.02.2011, 21:28
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Kostet in MÜ 50 Euronen
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Alt 08.02.2011, 21:04
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Der Hund hat mich schon so viel Geld gekostet, da kommts darauf auch nimmer an.

Gut, dann werd ich mal schauen, wo ich den in MÜ machen kann. Danke, Monty...
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Alt 08.02.2011, 22:00
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Zitat:
Zitat von honey-bunny Beitrag anzeigen

Gut, dann werd ich mal schauen, wo ich den in MÜ machen kann. Danke, Monty...

Dann schau dir dies mal an...
http://www.vdh.de/vdh-hundefuehrerschein.html

Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Telefon: +49 231 5 65 00-0
Telefax: +49 231 59 24 40
E-Mail: [email protected]
I

rufe an und Sie werden dir den nächsten in deiner Nähe liegenden (wahrscheinlich DSH Verein ) nennen, meist wird halbjährlich (wie bei der BH) ein Termin angeboten.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 07:26
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Was ist jetzt eigentlich sinnvoller:
Der VDH-Hundeführerschein oder der D.O.Q.-Test 2.0 der Bundestierärztekammer?
Hat da jemand Erfahrungen?
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“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker-
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  #9 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 19:10
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Standard AW: Kaja hat bestanden!!

Zitat:
Zitat von Doc_S Beitrag anzeigen
Was ist jetzt eigentlich sinnvoller:
Der VDH-Hundeführerschein oder der D.O.Q.-Test 2.0 der Bundestierärztekammer?
Hat da jemand Erfahrungen?
Ich habe den D.O.Q.- Test Get nach §11...aber für andere Zwecke, ich strebe die Haltung eines APBT in Bayern an, irgendwie kriege ich die schon klein)irgendwann geben sie nach, irgendwann klappt das und wenn ich klage bis ich 90 bin

Den anderen kenne ich nicht und musste erst googeln. ich glaube da liegt auch das "Problem" es fehlt am Bekanntheitsgrad.
Der VDH Hundeführerschein ist bei vielen Städten und Gemeinden anerkannt und bringt sehr oft eine einmalige Steuerersparnis. Das ist bei fast ähnlichen Ausbildungsanforderungen natürlich ein Vorteil.
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Geändert von Grazi (11.02.2011 um 08:33 Uhr) Grund: Zitat repariert
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