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Schadenersatzansprüche
Kennt sich jemand damit aus? Nicht nur unsere Caty ist gestorben, sondern mindestens noch 2 Geschwister von ihr (gleiche Erkrankung). Wollen jetzt eine Sammelklage machen. Hat jemand Tips von Euch?
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Ob der RA selbst Hundehalter ist oder nicht,halte ich für nebensächlich.
Wichtig ist,es muß ein erstklassiger RA mit Schwerpunkt Vertrags/Verwaltungsrecht sein.Was nützt einem ein RA mit Hund, wenn er fachlich miserabel ist.Ihr könnt bei der Anwaltskammer nachfragen, oder im KGS-Forum.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Dann würde ich zu einem erstklassigen Anwalt raten, der selbst Hundehalter ist.
Aber im Ernst, viel ist daran nicht zu verdienen und eventuell ist ein etwas höherer Arbeitseinsatz nötig. Ich hab denn Tipp nur deshalb gegeben, weil ich juristisch nicht völlig unbedarft bin und ich im Bekanntenkreis schon haarsträubende Fälle im Zusammenhang mit Prozessen dieser Art erlebt habe.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Recht zu haben und ....
.... Recht zu kriegen sind zwei paar Schuhe und die können verdammt hart drücken!
Hallo Wenn ich dir/euch einen Tipp geben darf dann schlaft noch ein paar mal gut und lange darüber. Überlegt es euch sehr gut was euch so ein Verfahren bringt. Die berechtigte Trauer und Wut über den Verlust eurer Caty sollte euch nicht dazu bringen möglicherweise etwas zu tun, was euch nachher nur noch mehr zu schaffen machen könnte! Denkt über folgende Punkte nach! Schadenersatz? Könnt ihr vergessen, der Aufwand ist den Ertrag nicht wert. Ein Zuchtverbot? Verdammt schwierig durchzusetzen. Gemeinsam mit anderen Betroffenen eine Art von Rache am Züchter nehmen? Prüfe gut wer sich bindet. Ausserdem, ein Gerichtsfall, gerade mit einer Sammelklage verbunden ist aufreibend und kann ganz schön ins Geld (Gutachten usw) gehen! Dazu kommt wie erwähnt "Recht zu haben ....." Prüft unbedingt vorher andere Wege. Beispielsweise mit der Zuchtaufsicht. Freundliche Grüsse Beat |
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Warum wird hier den geschädigten Welpenkäufern immer von einer Klage abgeraten?Leute,wie diese "Züchter",kann man nur über den Geldbeutel bekommen.Werden sie verdonnert zu zahlen,tuts weh,und das richtig.Die Chancen diesen Prozeß zu gewinnen sind erstklassig.
Ein Beispiel. Vor ca. 15 Jahren hat ein Bekannter von uns einen FB-Züchter verklagt. Der gekaufte Welpe hatte schlimmste Demodikose und mußte mit knapp 5 Monaten eingeschläfert werden.Damals gab es noch kein "Gewährleistungsrecht",er hatte einen Vertrag mit Haftungsausschluß unterschrieben.Gerichtsstand war in Hessen,d.h.,er brauchte zwei Anwälte. Das ganze Prozedere dauerte zwar knapp 2 Jahre,er gewann den Prozeß. Der Züchter mußte neben dem Kaufpreis,alle TA,Fahrt,Telefon,Futterkosten bezahlen,zuzüglich Zinsen versteht sich.Das wichtigste an diesem Prozeßausgang war, mit dieser Hündin wurde nie wieder gezüchtet! Sucht euch einen erstklassigen RA für Verwaltungsrecht ,der einen oder mehrere eigene Hunde hat und legt los. Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt braucht ihr euch über die Kosten keine Gedanken machen. Knallt diesen "Züchtern" gemeinsam einen vor den Latz.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Bgh
Schadensersatz des Welpenkäufers bei körperlichem Defekt des Hundes - Urteil
des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2005 (BGH NJW 2005,2852 ff.) Gut drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 01. 01.2002 hatte sich nunmehr der BGH in einem Revisionsverfahren u.a. mit der Frage zu befassen, ob und ggfls. unter welchen Voraussetzungen ein Hundezüchter Schadensersatz in Gestalt von Tierarzt- und Operationskosten für mögliche genetische Fehler eines Hundes zu leisten hat. Auslöser des Prozesses war eine etwa vier Monate nach Übergabe des Welpen tierärztlich diagnostizierte Fehlstellung des Sprunggelenks der rechten Hintergliedmaße, die zu einer übermäßigen 0-Beinigkeit führte. Der Züchter bot die Rücknahme des Hundes gegen Kaufpreiserstattung bzw. eine Minderung desselben an, der Käufer verlangte indes Schadensersatz insbesondere für die Operationskosten sowie die Übernahme der weiteren Kosten, welche im Hinblick auf die zu Lebzeiten des Hundes weiter erforderlichen Behandlungsmaßnahmen anfallen. Das Landgericht Oldenburg hat dem Welpenkäufer in der Berufungsinstanz diese Ansprüche noch mit der Begründung zuerkannt! der Hundezüchter sei Unternehmer und damit gelange die Beweislastregelung des Verbrauchsgüterkaufs (5 476 BGB) zur Anwendung, welcher zufolge innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe das Vorliegen des Sachmangels vermutet werde. Diesen Mangel habe der Verkäufer auch zu vertreten, da er als Züchter für eventuelle genetische Fehler des Hundes einzustehen habe. Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Nach seiner Ansicht hat ein Züchter nicht schlechthin für eventuelle genetische Fehler eines Hundes einzustehen. Vielmehr soll ein Züchter, der eine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Tieres nicht übernommen hat, dessen anlagebedingte Fehlentwicklung im wesentlichen nur dann zu vertreten haben, wenn er für die genetischen Ursachen der Fehlentwicklung deshalb die Verantwortung zu tragen hat, weil er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und damit zumindest fahrlässig gehandelt hat. Im zu entscheidenden Sachverhalt sah der BGH keinen derartigen Fahrlässigkeitsschuldvorwurf, da nichts dafür ersichtlich war, daß der Züchter seine Zucht entgegen den dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen betreibt. Vielmehr züchtet dieser seit über 30 Jahren national und international erfolgreich, war selbst Zuchtwart und auch die übrigen Welpen des Wurfs wiesen keinen entsprechenden Mangel auf. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Welpen war daher für ihn nicht erkennbar, daß das Tier eine genetische Fehlentwicklung aufwies. Im Ergebnis scheiterten folglich sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche des Käufers daran, daß dem Züchter keine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung bei der Zucht vorgewoifen werden konnte. Der Käufer hätte allerdings - ohne daß es auf eine entsprechende Pflichtverletzung angekommen wäre - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern können. Dies hat er allerdings abgelehnt. Leider hat der BGH die für viele Züchter bedeutsame Frage, ab welchem Umfang ihrer Tätigkeit sie als Unternehmer anzusehen und damit die strengeren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (@ 474 ff. BGB) anzuwenden sind, nicht beantwortet. Das Landgericht Oldenburg ist in der Vorinstanz jedenfalls davon ausgegangen, daß bei 50 verkauften Welpen pro Jahr von unternehmerischem Handeln auszugehen sei. Diese Auffassung dürfte im Hinblick darauf, daß auch der Kleingewerbetreibende als Unternehmer anzusehen und eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist, zutreffend sein. Auf der anderen Seite dürfte in Anlehnung an den Begriff des gewerbsmäßigen Züchters nach dem TierSchG (vgl. Ziff. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz) wohl noch kein Unternehmer sein, wer ,,nurn zwei Zuchthündinnen oder zwei Würfe pro Jahr hat. Schwer vorhersehbar bleibt prinzipiell alles, was über diese Grenzen hinausgeht, so daß eine Aussage des BGH wünschenswert gewesen wäre. Sofern es letztlich die Frage anbelangt, welche Mängel ein Züchter im Rahmen des Schadensersatzes zu vertreten hat, kann jedenfalls grob festgehalten werden, da8 ein Züchter, der sich an die geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätze hält, jedenfalls nichts falsch macht. Diese Vorgabe dürfte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
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Urs |
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Hallo Urs,
ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt. Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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