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Nochmal: Laut der Dame in dem Film: Liste 1: APBT, Bullterrier, AmStaff & Staffbull = unwiderlegbar gefährlich, KEINE BEFREIUNG VON DER MAULKORB- UND LEINENPFLICHT möglich. Auch nicht mit Test! |
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![]() Zitat:
![]() Ist hier auch so in Bayern bei Liste 1:Liste 1: APBT, AmStaff & Staffbull (Bandog) sind unwiderlegbar gefährlich, wenn es denn überhaupt mal eine Ausnahmegenehmigung gäbe. Haltung wird deshalb von vorneherein zu 99% nicht genehmigt. Liste 2: Bullterrier und Co widerlegbar mit Gutachten - dann keine Auflagen d.h. normaler Hund (wenn nichts vorgefallen ist) |
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Achso, jetzt macht das Sinn!
![]() In NRW ist auch Liste 1 mit Wesenstest "befreibar" und bis auf das Importverbot und die Anschaffung gleich mit Liste 2! Und hier besteht ein "besonderes Interesse", wenn man einen Hund aus dem Tierschutz nimmt. Auch das sei in HH nicht möglich... ![]() |
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Stimmt nicht so ganz. Der Wesenstest für einen Kat. 2 Hund kann auch nen VDH Zuchtwart oder ein Trainer, der vom Vetamt beauftragt wurde, machen. Die können dann frei entscheiden, wie sie den Wesenstest gestalten. D.h., wenn der Trainer sagt "lauf mit dem Hund an 4 Hunden vorbei, leg den ab, ruf ihn ran, mach sitz, platz etc.", dann machst du das und dein Hund hat den Test bestanden. Bei nem Kat. 1 Hund sieht das anders aus. Da werden noch ganz andere idiotische Tests gemacht.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Yo, aber auch die Amis haben sich 10 Jahre später wieder beruhigt!
![]() Das hier ist gut, find ich: http://politikprotier.de/2012/04/30/...n-argument-20/ Geändert von Peppi (06.05.2012 um 15:26 Uhr) |
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Ja. Ich wusste auch nicht das das so ist. Und die Hunde sitzen ja im Tierheim fest, ohne Chance!
Banane! ![]() |
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