Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #26 (permalink)  
Alt 18.07.2012, 01:05
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.
Das hast du nicht korrekt markiert

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es kann kein bundeseinheitliches Strafmaß für etwas festgelegt werden, für das es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt ja bei den Ländern . Dementsprechend ist §143 nichtig.


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Das klingt unter Punkt 87 im Urteil anders .



Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen

Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Wie gesagt das liest sich in dem Urteil anders .

Das steht ja auch da, es hat ja jeder in NRW das Recht zu züchten, nur eben nicht mit diesen Rassen (da der Schutz des Menschen vor den ideelen Interessen einzelner Züchter steht....). Also können diese Welpen auch nicht legal exportiert werden.
Exportieren darfst du allerdings einen genehmigten Hund.

So versteh ich das.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:25 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22