Zitat:
Zitat von Bensmann
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole...
Recht auf körperliche Unversertheit, auch wenn definitiv eine Straftat vorausgeht? Sorry, der "Einbrecher" kommt ja nicht in meine Hütte und respektiert mein Recht auf Eigentum/Hausrecht und körperliche Unversertheit. Ich bleib dabei, dass passt einfach nicht...
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Ich denke mal es ging um die Sicht des Gesetzgebers, der sich um eine komplette Gesellschaft zu kümmern hat und versucht, möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden.
Wenn Dein Pool tiefer als 1,20 (????) ist, musst Du Deinen Garten entsprechend einzäunen, damit da keine Kinder drin ersaufen. Die haben nämlich einen anderen Blick auf die Welt und wollen nicht zwangsläufig Böses, wenn sie Dein Eigentum betreten.