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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 21:09
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Einbrecher

Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 21:26
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?
Normalerweise würd ich sagen, der Einbrecher ist selbst Schuld, aber Ich befürchte, da kommt man als Hundebesitzer in Teufelsküche...
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 21:32
Benutzerbild von Mrs. Brightside
Berthaminator-Anhänger
 
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung?
Kannst Schmerzensgeld berappen..

Bertha bellt und würde auch stellen, aber mehr, keine Ahnung..
Oder sie verpisst sich..
__________________
LG Kathleen mit Bertha

"Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 21:36
Fürst / Fürstin
 
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Beiträge: 252
Standard AW: Einbrecher

Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 22:07
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Standard AW: Einbrecher

Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt)
D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört.
Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht..

Edit:
Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/...dewarnschilder
Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
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LG Kathleen mit Bertha

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Geändert von Mrs. Brightside (03.02.2013 um 22:19 Uhr)
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 22:26
Benutzerbild von Mrs. Brightside
Berthaminator-Anhänger
 
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Standard AW: Einbrecher

Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.'

aber:
5. Mitverschulden und Haftungsausschluss
a) Mitverschulden
Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden.
b) Haftungsausschließendes Einverständnis
Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

und dann:
§ 254 BGB
Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt.
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LG Kathleen mit Bertha

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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:41
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?
Wichtig ist kein Schild wie "Vorsicht gefährlicher Hund" hinzuhengen, wenn man nämlich bereits weiß das sein H gefährlich ist muß er entsprechend gesichert sein. "Vorsicht H" ist besser

Es zählt auch hier die Verhätnismäßigkeit der Mittel, ist der Einrecher bereits auf der Flucht hat man schlechte Karten wenn der H ihn verfolgt und verletzt.

Ist der Einbrecher bereits im Haus verändert sich die Situation bez. Gefahr f. eigenes Leben, allerdings muß man trotzdem warnen ( genauso wie mit einer Waffe ) "verlassen Sie das Haus oder ich lasse meinen H los.
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- Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt -
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:46
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Einbrecher

Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen...
Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen.

Achja.. und klar ist die Elfe versichert
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:53
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:00
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Einbrecher

es ist doch pervers...

Da muss man sich über die Unversehrtheit eines Verbrechers Gedanken machen, nur weil man nen Hund im Haus hat.
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