Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 22:07
Benutzerbild von Mrs. Brightside
Berthaminator-Anhänger
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Reinfeld
Beiträge: 960
Standard AW: Einbrecher

Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt)
D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört.
Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht..

Edit:
Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/...dewarnschilder
Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
__________________
LG Kathleen mit Bertha

"Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch

Geändert von Mrs. Brightside (03.02.2013 um 22:19 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2013, 22:26
Benutzerbild von Mrs. Brightside
Berthaminator-Anhänger
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Reinfeld
Beiträge: 960
Standard AW: Einbrecher

Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.'

aber:
5. Mitverschulden und Haftungsausschluss
a) Mitverschulden
Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden.
b) Haftungsausschließendes Einverständnis
Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

und dann:
§ 254 BGB
Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt.
__________________
LG Kathleen mit Bertha

"Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:27 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22