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AW: Steuerwillkür
Guten Morgen, Heinz,
ich brauchte mir die Begründung nicht schriftlich geben lassen, ich konnte sie mir an den 5 Fingern abzählen: Es liegt bereits ein Urteil des OVG vor. Ich kannte es ja schon und habe es in meinem ersten Post schon genannt, es lässt sich einfach ergoogeln. Ich war ohnehin drauf und dran gewesen, meinen Widerspruch zurückzuziehen - aber als ich gelesen habe, dass Deine Gesprächspartner gewackelt haben, da dachte ich mir: Einen Versuch ist es vielleicht doch wert. Ich habe nicht vor, noch weiter zugehen, es wird mir schlicht zu teuer. 4 Kinder wollen eine Ausbildung und Urlaub gab es 1987 zum letzten Mal. Lupo ist jetzt fast 3 Jahre alt, und ich bezweifle, dass er alt wird. 600 Euronen / Jahr kommen da günstiger als weitere Verwaltungs - und Verfahrenskosten. Der nächste Hund, wenn es einen geben wird, ist dann eben ein Bernhardiner - Boxer - Mix. Ätsch. Gruß Helmut |
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AW: Steuerwillkür
Nur mal so am Rande...
Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt es ab 70 Euro jährlich. Steuerrecht ist immer mitversichert, meist auch Verwaltungsrecht (weiß ich jetzt aber nicht so genau) Verwaltungsrecht ist verdammt wichtig, egal ob es um ALG Leistungen, Renten und andere soz. Dinge geht. Meine Versicherung hat problemlos zwei Verhandlungen (wg. Steuer)eine weitere wg. Halteerlaubnis und eine wg. Maulkorbzwang gegen die Stadt Nürnberg und zwei weitere gegen die Stadt Fürth bezahlt. Selbst die Reisekosten für Hr. Weidemann nach Bayern wurden erstattet. |
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AW: Steuerwillkür
Zitat:
Wir machen auf jeden Fall weiter, bis zur höchsten Instanz, wenn es den sein muss! Ich sehe es nicht ein, das man nur durch reine Diskriminierung, und nichts weiteres ist das ganze, zu einer Strafsteuer verurteilt lässt, die sich an Fakten aber nicht festmachen lässt. Ist doch das gleiche, als wenn ich hingehen würde, nur weil bei mir in der Strasse jemand wohnt, der schon einmal straffällig geworden ist, das ich dann alle anderen, die im gleichen Haus wohnen, mit irgend welchen Sanktionen belege!!! Es könnte ja sein, das da eventuell was passiert. Aber mal im Ernst, es ist ja nicht nur so, das dein HUnd als möglicher Straftäter gesehen wird, was nutzt denn eine erhöhte Steuer? Geld ist keine Garantie dafür, das der Hund immer unauffällig bleibt. Auch wenn der eine oder andere die Aussage trifft, erhöhte Steuersätze sollen vor der Anschaffung eines sogenannten Listis abschrecken. Fakt ist doch einfach: Allein in 2011 haben die Gemeinden in Deutschland 275.180.000€ an Hundesteuer eingenommen, davon entfallen alleine auf Rheinland Pfalz 13.847.000€, (Quelle: Steuerhaushalt, Fachserie 14 von 2011)die nicht zweckgebunden eingesetzt werden können. Die Statistik Prognosen für 2012 tendieren zu einem weiterem Wachstum der Einnahmen. Es ist also ein nicht unerheblicher Teil Geld, der hier zum tragen kommt. Wenn man diese Zahlen sieht, kann man auch verstehen, warum die Landesverordnung / Gefahrenabwehr, so schwammig ausgelegt wird. Info zur Steureinnahmen und Verteilung gibts hier: https://www.destatis.de/DE/Publikati...ublicationFile Wir machen auf jeden Fall weiter!!!
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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AW: Steuerwillkür
Marty: Danke für Deinen Tip. Ich habe auch eine - aber weil ich sie nie gebraucht habe, bin ich einfach nicht draufgekommen, die Kosten dort einzureichen. Auf alle Fälle werde ich das tun und auch herausfinden, ob die auch noch eine weitere Runde mittragen.
Heinz: Der Spruch des OVG beinhaltet ja gerade, dass es keinen Widerspruch gibt, weder zum Kommunalen Abgabegesetz von Rheinland - Pfalz noch zum Landesgesetz gefährliche Hunde, sondern dass die Kommunen eine „abstrakte Gefährlichkeit“ annehmen und durch eine Besteuerung kanalisieren dürfen. Und ehrlich: Ich kann beim besten Willen rein juristisch keinen Widerspruch sehen; eine gestaffelte Steuer ist im KAG nur nicht ausdrücklich vorgesehen, das hat aber keine verhindernde Wirkung. Noch schlimmer ist, dass die Kommunen in RLP nicht verpflichtet sind, diese Liste weder jetzt noch sonst irgendwann an realen Erfahrungen zu überprüfen - was bedeutet, dass sie solange gelten, bis die Hundesteuer überhaupt abgeschafft wird. Aber mir geht schon seit Mittwoch etwas nicht mehr aus dem Kopf, was der Vorsitzende des Rechtsausschusses nebenbei gesagt hat. Ich kriege es nicht mehr wörtlich zusammen, es lief darauf hinaus, dass die Interessenvereine Leuten wie Dir und mir zwar gern zusehen, wie wir gegen Gesetze anrennen, aber selbst nichts tun - oder jedenfalls nichts riskieren. Und jetzt denke ich: Wenn doch tatsächlich eine Chance gegeben wäre, in RLP die Steuer zu kippen, warum hört man nichts zum Beispiel vom Molosserclub, VDH und noch anderen? Das wäre doch ein medienwirksamer Sieg gegen die Kampfhundesteuer mit Signalwirkung, wenn die wenigstens hier gestoppt werden könnte? Das Happening in Frankfurt ist ja von den Politikern anscheinend nicht gerade ernst genommen worden. Wie wäre es denn, gemeinsam einen Juristen zu bezahlen, der Deinen Fall für Dich und damit für alle wasserdicht durchzieht? Sollte man doch denken? Klar siehst Du die Ungerechtigkeit richtig und ich stimme Dir aus vollem Herzen zu. Ich laufe ja selbst wie mit einem Periskop durch die Gegend: Jede Hecke, jeder Parallelweg, jede Kreuzung im Auge behalten, denn Lupo ist schon zweimal an der Leine von freilaufenden Hunden angegriffen worden. Er kann sich zwar gut wehren, aber wenn er sich richtig gut wehrt, ist er ja doch der gefährliche Hund; also macht man sich mehr Sorgen um das Wohlergehen des Angreifers als um den eigenen Hund. Ich gehe ohnehin nur noch zu Tageszeiten mit ihm weg, wenn möglichst niemand anders unterwegs ist. Am Wochenende verlassen wir das Grundstück nicht mehr, denn da sind in heller Scharen die teils hundeschulhalbgebildeten, teils durch den Hl. Geist wireless erleuchteten Hundeversteher unterwegs, die ihre Rovers und Tysons grundsätzlich nicht an die Leine nehmen. Und wenn dann so ein Schäferhundmix quer über den Acker zähnefletschend auf uns losgeht, dann stehen die angewurzelt wie die Ölgötzen und brüllen ihrem Hund hinterher, was der natürlich als anfeuern versteht. Übrigens erstaunlich, wie viele Hunde den gleichen Nachnamen haben. Die heissen alle Rover Gehstdujetzther und die adeligen heissen: Tyson bei Fuß. Zweimal hab ich schon Anzeige erstattet. Dem Mops wurde der Hinterlauf durchgebissen - und der Angreifer läuft immer noch frei, ist ja kein Listenhund. Auf den Tierarztkosten bin ich auch sitzengeblieben, genauer gesagt auf Platz 9 der Schuldnerliste. Du siehst Heinz: Niemand wünscht sich Deinen Erfolg mehr als ich. Ich hoffe, Du behältst doch irgendwie Recht. |
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AW: Steuerwillkür
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AW: Steuerwillkür
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Die GBF (Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.) hatte rasant schnell die von mir erkämpften Urteile aus Bayern "als Neuigkeit" auf der Homepage. Unterstützung null, aber als eigenen Erfolg verkaufen wollen und letztendlich lässt man es auch zu, weil ich mir dann wie z.B. hier Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen. (Aktenzeichen 10 BV 06.3053) denke: Vielleicht hilft es ja den ein oder anderen Halter mit seinen Hund Auf jeden Fall freue ich mich über jeden der den Rechtsweg geht und sich wehrt (sind immer noch viel zu Wenige) viel Glück |
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AW: Steuerwillkür
Und böse Zungen könnten ja auch behaupten, das Abtauchen einfacher ist und auch nix kostet.
Presse ist schon involviert, haben nur noch keinen Termin.....
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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