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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Das ist eine hohle Platidüde und völliger Nonsens.
Dazu fällt mir z.B. gleich der Polizist in Dänemark ein, der den Schäferhund vor der Euthanasie in Sicherheit gebracht und seinen Job dafür verloren hat. Auch eine Straftat und in meinen Augen das Beste was er tun konnte. Leider nur einer von viel zu wenigen die den Mut dazu haben. Es gibt sovieles was man noch an Beispielen hervorkramen kann, wenn man anfängt danach zu suchen. Nur weil wir heute leben heißt es nicht dass alles gerecht zugeht oder dass man in Ruhe abwarten kann bis ein unsinniges, unfaires Gesetz, das viel Leid verursacht, vllt irgendwann einmal geändert wird. Vor solchen Leuten wie vor Dir fürchte ich mich, die nicht hinterfragen, was man ihnen vorsetzt, alles hinnehmen und wirklich glauben, dass das, was der Gesetzgeber vorschreibt alles auch seine Richtigkeit hat. Dass es nicht so ist sieht man -unter anderem- allein an der Kampfhundeproblematik, der schon tausende Hunde die niemandem etwas getan haben zum Opfer gefallen sind. Wenn Dinge ethisch und falsch sind, sind sie falsch, auch wenn sie im Gesetz stehen. Im Grunde genommen wäre ziviler Ungehorsam dann sogar eine moralische Pflicht. Wenn Du keine Lust hast Dich in kritischer Weise mit Politik auseinander zu setzen, schau Dir politisches Kabarett an, das ist unterhaltsam und man lernt noch was dabei. Volker Pispers kann ich Dir, unter anderem, sehr empfehlen. Es macht einem bewusst, wieviel Unrecht, vom Staat ausgehend, auch heute noch geschieht. ...
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Linda Empfehlenswerte Hundeliteratur: http://www.amazon.de/Hunde-sind-ande...9632424&sr=1-2 |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Jetzt hast Du's!
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Hallo,
@cira Du hast recht! Da fällt mir auch spontan der Fall mit der kleine Linda in Emden ein, die ermordet wurde. Ein paar aufrechte Bürger, keine Duckmäuser, die in Anbetracht der schwere der Tat, mit völliger Überzeugung, den Täter Lynchen wollten. Das Problem war nur, dass der Täter gar nicht der Täter war! Sicher bist Du ja auch politisch engagiert, du schaust ja Polit-Talkshows. Das gibt dir ja das Recht, wenn etwas deiner Meinung nach Unrecht ist, mit allen dir angemessenen Mitteln dieses zu unterbinden. Das wahre politische Menschen Petitionen einreichen, versuchen Mehrheiten zu finden, klagen bis vor Bundesverfassungsgericht, mit rechtsstaatlichen Mitteln versuchen etwas zu ändern interessiert dich nicht, du schaust ja Polit-Talkshows und weißt was Recht ist und hast selbstverständlich die Umfassende Akteneinsicht (wahrscheinlich über die Zeitung) um den Fall mit dem Schäferhund abschließend beurteilen zu können. Solche Menschen wie dich hätte ich gerne als Nachbarn. Ich könnte mich zurücklegen, diese würden ja alles Unrecht beseitigen. Du hast meinen Respekt! Schade nur das Du Angst vor Leuten wie mir hast die versuchen mit rechtsstaatlichen Mitteln zu agieren. Gruß Alex PS: ich bleibe dabei, dass Straftaten in einer demokratischen Gesellschaft, unabhängig von den Beweggründen, verfolgt und geahndet werden müssen. An das Gesetz muss sich jeder im gleichen Maßen halten. Das nicht alles (aus der jeweiligen Perspektive) gerecht erscheint, ist mir klar. Dann müssen halt die Gesetze entsprechend geändert werden. Wie das geht....politische Mehrheiten gewinnen! Das ist sicher mein letzer Beitrag zu diesem Thema. Ich habe meine Meinung zu diesem Thema andere die ihrige. Ich möchte mich hier eigentlich über Hunde im speziellen Molosser unterhalten, informieren und dabei Spaß haben :-) Geändert von Alex_ (22.06.2014 um 12:17 Uhr) |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Zitat:
Nur finde ich keine zusammenhängende Verordnung... |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Nein, gibt es so nicht.
Was du suchst findest du meist in der "Grünanlagennutzungsverordnung" der Städte oder in irgendwelchen Stadtrat oder Gemeindebeschlussen. Meiner Meinung nach oft zum Wohl des Hundes formuliert, steht aber leider meist auch nur auf sehr hölzernen Füßen. In Nürnberg (Augsburg, Ingolstadt u. München) läuft über die Grünanlagenverordnung in bestimmten begrenzten Bereichen (meist Bahnhof + Fußgängerzonen) der Hinweis, das Hunde (aller Rassen über 50 (in manchen Städten auch 45 od. 55 cm) Schulterhöhe nur angeleint zu führen sind, oder z.B. auf Volksfesten (in Nürnberg) ganz verboten sind |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Ne, Bayern!
Gibt's wohl nicht nach Thema "hund" im Freistaat... |
Stichworte |
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund |
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