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  #11 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 15:51
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.02.2017
Beiträge: 15
Standard AW: Rechtliche Frage

Danke für eure vielen Antworten.

Das es in Sachsen keine "Liste" gibt, meinte der Züchter auch.. allerdings habe ich das nicht so recht verstanden wenn ich ehrlich bin. Da z.B. meine Cousine 2 Staffs hat, und die zahlt sehr hohe Steuern, soweit ich weiss.

Wir kommen aus der schönen Oberlausitz. Ca. 20 km von Bautzen entfernt. Unsere Gemeinde ist Neukirch (dort wo der Hund dann angemeldet wird, direkt bei uns im Ortsteil gibt es keine Gemeinde)

Ja, der Punkt ist auch er kennt keinen dieser Hunde persönlich! Lediglich Bilder etc. und dass er so gefährlich ist, weil er gefährlich aussieht. Seine Kinder würden ihn lieben - da bin ich ganz sicher, nur leider ist die gesamte Familie extrem ängstlich was ihre Kinder mit Tieren angeht. Der Dackel meiner Schwiegermutter darf sich keine 2 Meter an das kleine (fast 3 jährige) Kind ihres Bruder nähern, da greifen die Eltern sofort ein. Und mit dem Dackel kann mein Kleiner (fast 2) alles machen. Man sieht es allerdings dem Kleinen vom Onkel an, dass er sehr gerne mal den Hund streicheln würde. Ist schade.

Ehrlich gesagt.. nach dieser Aktion warte ich auf eine Entschuldigung von ihm. Uns und vorallem meiner Schwiegermutter gegenüber. Er war total in Rage und null kooperativ. Er ist fest davon überzeugt dass so ein Hund gefährlich ist und er Recht hat. Mit allem. Wenn man versucht hat, etwas zu erklären ist er einem gleich ins Wort gefallen und sowas mag ich ja gleich gar nicht. Aber er hat grundsätzlich Recht.
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  #12 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 16:03
Benutzerbild von Maiva
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 04.07.2009
Beiträge: 415
Standard AW: Rechtliche Frage

Vorsichtshalber würdeich mir die Erlaubnis von der Schwiegermutter schriftlich geben lassen. Der "Nachbar" kann Euch eigentlich nichts, außer Schwierigkeiten machen wenn der Hund mal bellt, mal sein Bein an seinem Zaun hebt etc. Ich hätte bei so engstirnigen Personen auch Angst um Vergiftung.
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  #13 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 16:18
Benutzerbild von baanicwu
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Rechtliche Frage

Mit dem schriftlich geben lassen ... man weiss ja nie besser ist es, dass man die Erlaubnis schriftlich hat!

Hat der Onkel einfach selber nur Angst vor Hunden und reagiert deshalb so?
__________________
LG Barbara

Es gibt viele Möglichkeiten im Leben, sich für die richtige zu entscheiden ist nicht immer leicht
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  #14 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 17:33
Benutzerbild von Maren&Bruno
König / Königin
 
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Beiträge: 680
Standard AW: Rechtliche Frage

Schau mal hier:

https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...che-Hunde#vwv1
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  #15 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 18:11
Benutzerbild von Maren&Bruno
König / Königin
 
Registriert seit: 26.07.2014
Beiträge: 680
Standard AW: Rechtliche Frage

In Sachsen wird Gefährlichkeit vermutet für AmStaff, Staffbull und Bullterrier, wenn ich richtig informiert bin. Ansonsten gilt als gefährlich, wer sich so benimmt, dass er für andere zur Gefahr wird.

Mit den Staffs ist es sicher gemeindeabhängig, wie besteuert wird. Bruno wird bei uns genauso besteuert wie ein Mischling oder ein Pudel. Ich habe aber schon Wert darauf gelegt, dass die Rasse auf dem Bescheid korrekt angegeben wird. Weil als ich sagte Mastiff, sagte die Mitarbeiterin..ach ein Mischling^^.

Ich denke von der Seite werdet ihr keine Probleme haben. Ich würde alles ganz korrekt anmelden und wasserdicht machen : Gemeinde, Versicherung etc. so dass der Onkel nicht anbeißen kann. Schriftliche Genehmigung vom Vermieter, ausbruchssicherer Zaun.

Wenn Ihr mauschelt mit dem Halter, könnte aus meiner Sicht, das etwas sein, wo der Onkel einhaken kann.

Geändert von Maren&Bruno (04.07.2017 um 18:13 Uhr)
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  #16 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 20:40
Benutzerbild von little-devil
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Standard AW: Rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von Penny Beitrag anzeigen
Danke für eure vielen Antworten.

Das es in Sachsen keine "Liste" gibt, meinte der Züchter auch.. allerdings habe ich das nicht so recht verstanden wenn ich ehrlich bin. Da z.B. meine Cousine 2 Staffs hat, und die zahlt sehr hohe Steuern, soweit ich weiss.
"In Sachsen stehen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander auf der Rasseliste. Bei diesen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet, kann jedoch über ein behördlich anerkanntes Gutachten einer Wesensanalyse widerlegt werden." Quelle: Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde


Trotz allem nimmt sich manch Gmeinde trotzdem heraus, eine eigene "Liste" zu erstellen und dann auch eine höhere Hundesteuer zu veranschlagen. Frech, aber ist so.


Zitat:
Zitat von Penny Beitrag anzeigen
Wir kommen aus der schönen Oberlausitz. Ca. 20 km von Bautzen entfernt. Unsere Gemeinde ist Neukirch (dort wo der Hund dann angemeldet wird, direkt bei uns im Ortsteil gibt es keine Gemeinde)
.
...hab mal gegoogelt, aber nichts dergleichen bei eurer Gemeinde gefunden. Wenn du ganz sicher sein möchtest, dann ruf doch einfach mal auf der Gemeinde an und frag nach, ob es eine erhöhte Hundesteuer gibt und wenn ja, für welche Rassen.


Wenn der Onkel Nachbar generell nicht so mit Hunden kann oder will, dann guckt am besten gleich, dass der Zaun ordentlich ist und auch sonst keine große Möglichkeit für zufälligen unkontrollierten Kontakt gibt.


...und wenn ihr ihn endlich habt ...Fotos für uns nicht vergessen!!!
__________________
Liebe Grüße von Grit mit Angel, Oso & Runa!
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  #17 (permalink)  
Alt 04.07.2017, 20:53
Benutzerbild von Peppe
Erzherzog / Erzherzogin
 
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Beiträge: 560
Standard AW: Rechtliche Frage

Das alles hört sich nicht so gut an. So ein Nachbar kann euch das Leben schwer machen. Wieso gehört euch das Haus erst in 10 Jahren ?
LG Petra
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  #18 (permalink)  
Alt 05.07.2017, 00:13
Benutzerbild von sina
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Standard AW: Rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von Maiva Beitrag anzeigen
Vorsichtshalber würdeich mir die Erlaubnis von der Schwiegermutter schriftlich geben lassen. Der "Nachbar" kann Euch eigentlich nichts, außer Schwierigkeiten machen wenn der Hund mal bellt, mal sein Bein an seinem Zaun hebt etc. Ich hätte bei so engstirnigen Personen auch Angst um Vergiftung.
Das sehe ich auch so, wenn ihr euch mit der Schwiegermutter einig seit hat der Nachbar
da nichts gegen zu sagen! Es scheint ein mit sich und der Welt unzufriedener Mensch zu sein. Lasst euch mal nicht die Freude auf den kleinen Welpen nehmen...nur die Sache mit der Anmeldung bei deinen Eltern lass mal sein. Das könnte der Bruder merken und euch beim Ortnungsamt melden und das bringt nur unnötigen Ärger.
__________________
Viele Grüße,
Sina mit Paul
__________________________
Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind!

Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund!
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  #19 (permalink)  
Alt 05.07.2017, 14:33
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.02.2017
Beiträge: 15
Standard AW: Rechtliche Frage

Zitat:
Zitat von Maiva Beitrag anzeigen
Vorsichtshalber würdeich mir die Erlaubnis von der Schwiegermutter schriftlich geben lassen. Der "Nachbar" kann Euch eigentlich nichts, außer Schwierigkeiten machen wenn der Hund mal bellt, mal sein Bein an seinem Zaun hebt etc. Ich hätte bei so engstirnigen Personen auch Angst um Vergiftung.
Meine Schwiegermutter ist mit dem Hund vollstens einverstanden, würde uns - sollte es zu irgendwelchen Konflikten kommen - genauso unterstützen (ebenfalls mein Schwiegervater). Ihr Bruder (also der Onkel meines Mannes) hat schon immer etwas gegen meinen Mann. Warum, kann sie sich nicht erklären. Aber ich vermute, ihn stinkt es gewaltig an, dass mein Mann das gesamte Haus und Grundstück erben wird. So wollte es seine Oma und so wird es getan. Der Onkel hat nebenan sein Haus und ebenfalls sein geerbtes Grundstück - wofür meine Schwiegermutter im übrigen keinen Cent "als Auszahlung" gesehen hat. Da WIR das Haus allerdings nicht geschenkt haben wollen, zahlen WIR den Onkel aus. Also entscheiden auch WIR was mit dem Haus und dem Grundstück geschieht.

Das es meinem Mann erst in 10 Jahren gehört, war nur so "daher" gesagt, es ist möglich, dass sie es auch schon eher auf ihn überschreiben. Momentan zahlt meine Schwiegermutter allerdings so die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer.

Also das mit der Vergiftung war mir auch schon so in den Sinn gekommen, allerdings wohnen bei uns im Haushalt auch 2 kleine Kinder, die ebenfalls darunter leiden können (und ihm sind ja Kinder so viel wert..). Und spätestens dann, kennt vorallem mein Mann keine Freunde mehr..

Zitat:
Hat der Onkel einfach selber nur Angst vor Hunden und reagiert deshalb so?
Möglich ja. Allerdings vermute ich eher dass er früher keinen Hund halten durfte und es jetzt nicht einsieht dass "in seinem Elternhaus" ein Hund wohnt. Also genau weiss ich es natürlich nicht, aber irgendwie kam es mir so rüber. Er gönnt uns auch das Haus mitsamt Grundstück nicht. Das merkt man. Was das betrifft, hat mein Schwiegervater ihm allerdings schon gehörig die Meinung gesagt.


Ich sehe auch zu, dass unser Hund nicht unbeaufsichtigt bei uns im Garten rumstromert. Der Onkel ist zum Glück auch nur an den Wochenenden da.
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  #20 (permalink)  
Alt 13.07.2017, 19:12
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.013
Standard verklag mich doch ...

... oder eine Posse für das Frühstücksfernsehen

Deutschland ist meines Wissens ein Rechtsstaat und da haben Nachbarn höchstwahrscheinlich kein Recht einen Hund vorneweg abzulehnen.

Wie weit es innerhalb der Familie einen Zuspruch der Eigentümerin,in diesem Fall der Mutter deines Mannes braucht, da passe ich. Ihr könnt ja auf Nummer sicher gehen und es euch von der Schwiegermama schriftlich geben lassen.

Ein ausbruchsicherer Zaun ist ein Muss, schon der Sicherheit des Hundes wegen! Und ganz logisch, ihr lasst Onkels Kinderchen nie unbeaufsichtigt mit eurem Bullmastiff Mädel spielen, die können einem nämlich vor lauter Liebe erdrücken

Freut euch auf das neuen Familienmitglied und Maiva, Mädchen heben das Bein nicht an den Zaun, diese Unart haben nur die Jungs
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