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Gute Frage.... wahrscheinlich hängt das von der Versicherung ab.
Grundsätzlich ist es ja so, dass ein Pflegetier jemand anderem gehört.... und rein rechtlich ja immer noch we eine Sache behandelt wird. Wenn dein eigener Hund also diese "Sache" verletzt / beschädigt, müsste an sich deine Hundehalterhaftpflicht greifen. Wahrscheinlich musst du nur nachweisen, dass das Tier nicht dir gehört. Oder aber man "deklariert" es nicht als Pflegetier, sondern es war nur zu Besuch. Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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