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  #37 (permalink)  
Alt 14.04.2005, 00:38
presa
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Regula
Finde ich eigentlich nicht schlecht. Das Problem dabei ist, dass sich ein Beissvorfall ereignen muss, BEVOR ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Dieses System betreibt also keine Prophylaxe, sondern Schadensbegrenzung. Die Rasselisten wollen der breiten Öffentlichkeit aber weismachen, dass sie vor weiteren Beissvorfällen mit Hunden wirkungsvoll geschützt sind, also Prophylaxe betrieben wird.

Weiss jemand, ob das fahrlässige Körperverletzung seitens des Hundehalters ist/sein kann, wenn jemand gebissen wird?

Viele Grüsse, regu.
Natürlich, was sollte es denn sonst sein? Sobald Du mit einem Hund auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, bist Du in der Verantwortungs und Sorgfaltspflicht.
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