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Alt 18.10.2007, 18:44
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Bei den meisten Verträgen gilt die Formfreiheit, will heißen, Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, dient aber natürlich der Beweisführung.

Da hier nur ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, ist der Inhalt schwer zu beweisen. Aber es deutet doch vieles darauf hin, dass deine Freundin Eigentümerin und nicht nur Besitzerin des Hundes geworden ist, vermutlich steht sie doch auch im Impfpass und kann evtl. Tierarztbesuche nachweisen.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sollte doch die Züchterin nachweisen müssen, dass der Hund nur zur vorübergehenden "Verwahrung" übergeben wurde.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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