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Bei den meisten Verträgen gilt die Formfreiheit, will heißen, Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, dient aber natürlich der Beweisführung.
Da hier nur ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, ist der Inhalt schwer zu beweisen. Aber es deutet doch vieles darauf hin, dass deine Freundin Eigentümerin und nicht nur Besitzerin des Hundes geworden ist, vermutlich steht sie doch auch im Impfpass und kann evtl. Tierarztbesuche nachweisen. Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sollte doch die Züchterin nachweisen müssen, dass der Hund nur zur vorübergehenden "Verwahrung" übergeben wurde.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Schlicht und ergreifend würde ich behaupten...das wenn man Steuern zahlt und somit als Halter des Hundes eingetragen ist...dieser einem auch gehört.
Ein mündlicher Vertrag hat auch Gültigkeit, auch wenn man die Papiere nicht hat. Ich würd erstmal abwarten und mich besten Falls verklagen lassen... |
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Ich würde mich auch auf die Halterpflichten berufen. Steuern, Tierarzt, Haftpflicht, Tasso (?)...
Die Frage ist, wer in Beweispflicht ist. Gibt doch spezielle Hunde-Rechtsberater... |
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Mhh schwer zu sagen, aber ich würde sagen, wenn der Hund bei ihr wohnt seit Welpenalter und sie das irgendwie nachweisen kann, steht die Züchterin in der Beweispflicht, klar sie hat die Papiere, aber wie will sie erklären, wie die jetzige Besitzerin an die Hündin gekommen ist? Also wenn die jetzige Besitzerin auch noch Zeugen bzw. Impfpass oder eine tierärztliche Aussage hat, dass der Hund schon seit Welpenbeinen an, bei ihr in Obhut ist, denke ich wird es schwer für die Züchterin!!!!!
Würde die Züchterin behaupten, dass ihr der Hund gestohlen worden wäre, hätte das wahrscheinlich keinen Bestand, da sie sich den Hund viel eher hätte zurückholen können, weil sie ja wusste bei wem er ist. Und wenn dann noch jemand bezeugen kann dass der Hund schon seit längerem bei der jetzigen Besitzerin ist, dann wird es schwer für die Züchterin etwas Gegenteiliges zu beweisen So würd ich das sehen! Aber ich würde mir rechtlichen Rat bei einem Anwalt holen, der sich mit soetwas auskennt! |
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Hat sie den Hund gekauft, d.h. eine Kaufpreis bezahlt?
Ohne RA hat sie wohl schlechte Karten. Es steht Aussage gegen Aussage, allerdings sind auch mündliche Verträge rechtskräftig. Sie sollte auf jeden Fall mal eine Gegenrechnung aufmachen. Futter/Pensions/TA-Kosten für die letzten Monate. Die Züchterin ist auch im Erklärungszwang. Warum hat sie den Welpen deiner Freundin übergeben und fordert ihn jetzt zurück. Letztendlich liegt die Entscheidung bei einem Richter.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Hi,
ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten.... Sie hat einfach mal beim VDH angerufen. Die haben auch gemeint, sie soll alles an Belegen sammeln was mit der Kleinen zu tun hat. Zudem haben sie ihr die Nr. von einem Rechtsanwalt gegeben, der sich wohl mit solchen Fällen auskennt. Seit gestern hat sie nun auch Rechtschutz und die Züchterin bekommt die Kleine nicht mehr in die Hände. Der Kontakt wird insoweit von ihr abgebrochen, dass nur noch alles über den Anwalt läuft. Grüßle Franzi |
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Tagchen!!
Wollte euch mal auf dem laufenden halten. Die Sache geht jetzt vor´s Gericht. Beide haben jetzt Anwälte eingeschaltet. Bin ja mal gespannt was da so raus kommt. Der "Streitwert" wurde auf 3000 Euro gesetzt.. (keine Ahnung wie die Züchterin auf so einen Preis kommt). Der Witz an der Sache ist ja.. die Züchterin will sie als Zuchthund wieder zurück haben und was hatte die Kleine nicht jetzt schon... einen Tumor der entfernt werden mußte. Grüßle Franzi Geändert von Djego (08.01.2008 um 11:47 Uhr) |
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Kastrieren.
Feddich. |
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