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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 19:16
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
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Hat sie den Hund gekauft, d.h. eine Kaufpreis bezahlt?
Ohne RA hat sie wohl schlechte Karten.
Es steht Aussage gegen Aussage, allerdings sind auch mündliche Verträge rechtskräftig.
Sie sollte auf jeden Fall mal eine Gegenrechnung aufmachen.
Futter/Pensions/TA-Kosten für die letzten Monate.
Die Züchterin ist auch im Erklärungszwang. Warum hat sie den Welpen deiner Freundin übergeben und fordert ihn jetzt zurück.
Letztendlich liegt die Entscheidung bei einem Richter.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 15:17
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Knutschkugelmutti
 
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Hi,

ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten....

Sie hat einfach mal beim VDH angerufen. Die haben auch gemeint, sie soll alles an Belegen sammeln was mit der Kleinen zu tun hat. Zudem haben sie ihr die Nr. von einem Rechtsanwalt gegeben, der sich wohl mit solchen Fällen auskennt. Seit gestern hat sie nun auch Rechtschutz und die Züchterin bekommt die Kleine nicht mehr in die Hände. Der Kontakt wird insoweit von ihr abgebrochen, dass nur noch alles über den Anwalt läuft.

Grüßle
Franzi
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 10:45
Benutzerbild von Djego
Knutschkugelmutti
 
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Tagchen!!

Wollte euch mal auf dem laufenden halten.
Die Sache geht jetzt vor´s Gericht. Beide haben jetzt Anwälte eingeschaltet.
Bin ja mal gespannt was da so raus kommt. Der "Streitwert" wurde auf 3000 Euro gesetzt.. (keine Ahnung wie die Züchterin auf so einen Preis kommt).

Der Witz an der Sache ist ja.. die Züchterin will sie als Zuchthund wieder zurück haben und was hatte die Kleine nicht jetzt schon... einen Tumor der entfernt werden mußte.

Grüßle
Franzi

Geändert von Djego (08.01.2008 um 10:47 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 11:06
Kaiser / Kaiserin
 
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Kastrieren.

Feddich.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 14:52
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@ Peppi

jo. der ist gut!

Kati und das Rudel
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 15:23
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Das hatte ich ihr auch schon geraten aber lt. Anwältin soll sie das nicht machen.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 23:17
Biltong
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Da hat die Anwaeltin recht! Wenn sie die Huendin einfach so kastrieren laesst kann die da mal richtig aerger bekommen, dieser aerger geht ueber die 3000 Euro schnell hinaus ^^
Es geht NIE GUT!!!!!!!!!!!!!! Wenn sich Zuechter mit Welpenkaeufer, umgekehrt oder Zuechter und Zuechter auf solche Deals einlassen. ;-)

Kenne kaum einen Zuechter der nicht genauso reagiert haette wie du es beschrieben hast. Ich habe schon von Faellen gehoert da haben Leute nen Hund umsonst bekommen, weil Zuechter mal mit zuechten will, dann haben die Leute den Hund aber voll bezahlt weil sie den ganz fuer sich haben wollten. Alles gut und schoen. Irgendwann kam der Zuechter wieder an, und wollte dann den Hund holen. Ging auch vor Gericht, aber der Kaeufer hat Recht bekommen, hatten ja wiederlegen koennen dass sie den Hund gekauft haben...


Aber mal nebenbei...es bedarf nicht immer der Schriftform um fuer etwas gerade zu stehen, oder etwas beweisen wollen. Es reicht wenn Freund/Freundin vor Gericht noch seine 3 Saetze hinzu gibt, ob die stimmen oder nicht, is egal. Recht in Deutschland is eben wie ueberall auf der Welt, einfach kaeuflich!

Trotzdem viel Glueck!!!
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