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Alt 19.10.2007, 19:16
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard

Hat sie den Hund gekauft, d.h. eine Kaufpreis bezahlt?
Ohne RA hat sie wohl schlechte Karten.
Es steht Aussage gegen Aussage, allerdings sind auch mündliche Verträge rechtskräftig.
Sie sollte auf jeden Fall mal eine Gegenrechnung aufmachen.
Futter/Pensions/TA-Kosten für die letzten Monate.
Die Züchterin ist auch im Erklärungszwang. Warum hat sie den Welpen deiner Freundin übergeben und fordert ihn jetzt zurück.
Letztendlich liegt die Entscheidung bei einem Richter.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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