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Ich komme auch aus NRW und in meiner Komune ist es ganz einfach....Hund anmelden...bis zum 15ten Lebensmonat , Maulkorb und Leinenbefreit...dann der Wesenstest....Ende !!!
Du siehst , auch innerhalb von NRW ist es sehr verschieden....wenn man bedenkt , daß Conner eine Stadt weiter wohnt....! Aber allgemein in ganz Deutschland ist es so , daß Du die Befreiung beantragen kannst und auch bekommst ( als Junghund) , den Wesenstest mußt Du dann selbstverständlich machen ! liebe Grüße Corinna
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Es ist besser,sich mit zuverlässigen Feinden zu umgeben als mit unzuverlässigen Freunden. "John Steinbeck" |
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gerne geschehen
Zitat:
Im altdeutschen Schäferhundverein Zirndorf, Bronn am Berg ( bei Nürnberg) die Vorsitzende ist selbst Gutachterin im Boxerverein am Nürnberger Tierheim in der Hundeschule des Tierheimes Feucht und in Würzburg bei der Hundeschule Katharina Keck ( hier als Faltendackel bekannt) Zitat:
für Interessierte: http://www.hundegesetze.de/ http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/f...r/Breitsam.htm obwohl der Herr auch noch mit einen selbsternannten Dr. R.S. befreundet war, der wegen Tierquälerei inhaftiert war und und und - werde ich nicht vergessenden! - ich empfinde es als xxxxx das der eine eine fast weiße Weste hat und der andere mit einen blauen Auge davon gekommen ist. |
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Also dem Herrn B. seine HP hatte ich mir vor längerem schon mal angeschaut und mich damals schon gefragt was für ein DXXX das ist, mich aber nicht weiter mit solchen MXXXXXXXXX beschäftigt weil die auch nicht in meinem Einzugsgebiet leben. Daß wir die Liste teilweise solchen IXXXXXX zu verdanken haben war mir klar (deshalb haben die mich wohl nicht mehr interessiert???) Ich weiß wie Gutachter, Vet.amt bei uns hier "drauf" sind und kann mich nicht beklagen. OA und Gemeinde ist ne andre Sache.
Hier sind Listis auch willkommen: http://www.canisteam.de Geändert von Bullifan (28.07.2008 um 10:45 Uhr) |
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Hallo zusammen,
so nun will ich euch mal auf den aktuellen Stand bringen. Unser zukünftiger Gutachter hat ein allgemeine Stellungnahme ans Ordnungsamt geschrieben über Rasse , Maulkorb, Agressivität usw. Daraufhin sind wir heute mit Kind und unserem Kampfschmuser dort angewackelt. Fakt ist , das sie eigentlich nicht auf den Maulkorbzwang verzichten wollen, kennen die Rasse nicht, wollen keine Verantwortung übernehmen usw. Die Frau war zwar beeindruckt wie brav die Sabberbacke ist auch mit unserer Tochter, aber naja. Sie hat mich gefragt ob ich ihr andere Gemeinden nennen kann, in Bayern die im vorläufigen Nagativzeugnis nicht gleich eine Leinen und Maulkorbzwang anordnen. Am besten wäre es noch es würde sich hierbei auch um Mastinos handeln Es wäre total super wenn mir jemand aus eigener Erfahrung seine Gemeinde, mit Rasse und dortigem Ansprechpartner nennen könnte, so das sich die Dame vielleicht doch noch überzeugen lässt. Wir geben auf jedenfall nicht auf... Viele Grüße Andrea |
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Hallo Andrea,
in meiner Gemeinde Rödelmaier in Unterfranken ist die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, Ordnungsamt Hr. Büttner, zuständig. a)Die befristete Bescheinigung (Negativzeugnis) sieht lediglich vor daß ich meinen Bullmastiff im Wohngebiet außerhalb des Grundstückes an einer max. 1Meter langen Leine mit schlupfsicherem Halsband zu führen habe. Von einer befähigten, kräftigen und zuverlässigen Person. b)Durch ausbruchsichere Unterbringung z. B. Zwinger, Zaun, Schließvorrichtung, ist zu gewährleisten, dass der Hund sicher verwahrt wird, d.h. weder das Grundstück unbeaufsichtigt verlassen kann, noch auf dem Grundstück, auf dem er gehalten wird, sich befugt aufhaltenden Personen gefährlich werden kann. c)Der Hund darf nur bei ausreichender Entfernung außerhalb von bewohntem Gebiet frei auslaufen, wenn der Hund auf Befehl zuverlässig zum Halter kommt. Vor zwei Wochen etwa haben wir den Wesenstest gemacht (könnt ihr auf meiner HP lesen) und warten auf das unbefristete Negativzeugnis, dauert allerdings noch ein paar Wochen, der Sachbearbeiter ist in Urlaub was die sich da dann einfallen lassen weiß ich allerdings noch nicht Ich wünsche dir viel Glück Andrea und daß er das blöde Ding nicht tragen muß. Soll ja Aggression fördern?!? |
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die Nummer von Frau Kassner ( Fürth )hast ja...
In Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, München gibt es keine Auflagen bis zum 18. Monat ( außer es fällt etwas vor, dann wird dies geändert) Selbst in Nürnberg wird nichts mehr verlangt bis zum 18. Monat, nachdem die Stadt vor Gericht , bei meiner Klage verloren hat. Hast du ein Fax? - ich überlege dir das Urteil vom Amtsgericht Ansbach zu faxen ( wenn ich es endlich finde) btw. @ Bullifan die Länge der Leine - falls dies vorgeschrieben wird muss 1,20m sein ( kürzer dürfen sie nicht) Das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach: AN 5 K 06. 0 1562 Entscheidungsgründe/ Ziffer 2 ( Maulkorbzwang) ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§113 Abs. 1 Satz VwGO) ...der Beisskorbzwang müsse auch und insbesondere wegen der unstreitigen Kampfhundeeigenschaft des Hundes zusätzlich zum Leinenzwang verhängt werden, im Rahmen des Verhaeltnismaesigkeitengrundsatzes NICHT ZU HALTEN Geändert von Monty (07.08.2008 um 10:14 Uhr) Grund: einfuegen des Aktenzeichens des Urteils vom 08. Maerz 2007 |
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@Monty,
danke für deinen Hinweis. Unsere Gemeinde sieht generell Leinenzwang für Hunde ab 50cm Schulterhöhe vor (innerhalb bewohntem Gebiet), die Länge dafür lag auch generell bei 1m. Meine Gutachterin hatte beim Wesenstest eine Leinenlänge von 2m empfohlen. Mal schauen was der Herr von der VG empfiehlt. kann ihm das Urteil ja dann präsentieren. |
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