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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 13:08
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.
Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben.
Okay - dann bin ich also zum Glück auf dem Holzweg. Hoffentlich sind die Gesetze an allen Stellen hieb- und stichfest.
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