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Der VDH versteckt sich hinter einer unglücklichen Formulierung im Tierschutzgesetz. "Das Entfernen von Daumenkrallen erfolgt nicht zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale. Nach unserem Kenntnisstand schreiben die jeweiligen Rassestandards nicht das Entfernen der Daumenkrallen vor. Daher gibt es gem. § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung keine Rechtsgrundlage für das Erteilen eines Ausstellungsverbots. Dies ändert nichts an der Bewertung durch den VDH, dass das Entfernen der Daumenkrallen ohne medizinische Indikation als Verstoß des Tierschutzgesetzes zu werten und zu ahnden ist." Quelle: http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html Wenn der VDH es "deutlich verurteilt", warum akzeptiert er dann die Meldung/das Ausstellen von Hunden, die ohne medizinische Indikation verstümmelt wurden? Richtig, weil ihm Kohle durch die Lappen ginge, wenn er nach kupierten Hunden nun auch noch die "Verstümmelten" ausschlösse. Manche Leute scheinen einfach nicht mehr Lesen zu können... ![]() |
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