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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 19:18
Benutzerbild von Duke the Bulldog
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard Tollwutimpfung

Huhu :-)
SUPER Neuigkeiten!!!!!!

Quelle: http://ticker-kleintiere.animal-heal...0060222-00000/


Kleintierpraxis: Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr jährlich

- 22.02.2006

(aho) - Bei de Tollwutimpfung von Hunden und Katzen haben sich
wichtige Neuerungen ergeben. Bis zu Dezember 2005 war eine
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur dann gültig,
wenn sie regelmäßig in jährlichem Abstand wiederholt wurde. Durch die
Änderung der Tollwutverordnung müssen die Tollwut -
Wiederholungsimpfungen jetzt nur noch in den Zeitabständen vorgenommen
werden, die der Impfstoffhersteller empfiehlt und für die die
Impfstoffe jeweils zugelassen sind.

Wie die Firma essex tierarznei mit Sitz in München
animal-health-online auf Anfrage mitteilte, gelten für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei ab
sofort folgende veränderten Intervalle für die Dauer der Immunität:
Hunde bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Für diese Zeiträume
wurde der Impfschutz in sogenannten Challenge-Studien belegt, also
durch eine künstliche Infektion getestet. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte
kürzlich eine auf diese Studien basierende Änderungsanzeige positiv
beschieden.

Die Firma essex tierarznei empfiehlt den behandelnden Tierärzten, je
nach Infektionsdruck und Immunstatus des Impflings gegebenenfalls auch
weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um
einen optimalen Schutz der gesamten Katzen - und Hundepopulation zu
gewährleisten.
__________________
LG Stina
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Alt 22.02.2006, 20:03
Benutzerbild von Antje
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Standard

Bei uns im Nachbarort impft ein TA nach diesem Schema.
Wollte mir die Praxis gelegentlich auch mal ansehen, da sie umfangreiche labortechnische Leistungen anbieten
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:06
Benutzerbild von Angua
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Standard und wie sieht es aus mit den Kontrollen...

... beim Verreisen?

Ich meine... meiner-einer und der Zoo, wir verreisen ja nie. Aber wenn man innereuropäisch oder sogar weiter jetten will, ist doch nach wie vor die "gültige" Tollwutimpfung vorgeschrieben.

Wie sieht es denn jetzt damit aus?

Wer erkennt was an?

Neugierig
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"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
(Antoine de Saint Exupéry)

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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:10
Benutzerbild von Antje
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Standard

Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.

Dies ist der entscheidende neue Passus:

"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)

3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.

Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, dass der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.

Diese Impfung muss nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heisst: Auch in Deutschland muss dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!

Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!

Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.

In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.

Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.

Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, ist es noch nicht möglich, ein Haustier in Deutschland für mehrere Jahre gegen Tollwut impfen zu lassen. Somit bleibt vorerst nur die Möglichkeit, das Tier während eines Urlaubs in einem europäischen Land, wo es Mehrjahrestollwutimpfstoffe gibt, nachimpfen zu lassen - diese Impfung muss dann in Deutschland anerkannt werden. (Zur Sicherheit eine Kopie des Beipackzettels mitnehmen! Und den Tierarzt bitten, dass er im Heimtierpaß einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig ist.)

(Mehrjahrestollwutimpfstoffe aus anderen Ländern über eine Apotheke importieren zu lassen ist offenbar nicht erlaubt. Daher bleibt vorerst nur die Möglichkeit, dem Tier in einem EU-Nachbarland einen Mehrjahresimpfstoff geben zu lassen.)

Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepasst (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)

Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen, solange es auch in Deutschland keine Impfstoffe mit deklariertem mehrjährigem Schutz gibt. Nach Berichten von Tierhaltern haben zumindest einige Hersteller vor, für ihre Produkte eine entsprechende Neuzulassung zu beantragen. Laut Paul-Ehrlich-Institut könnte dies binnen Monaten geschehen. Tierhalter sollten dann nur solche Tollwutimpfstoffe verabreichen lassen, die für mehrere Jahre gelten.

Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die Petition unterstützt haben!

Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:19
Benutzerbild von KsCaro
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Wenn Du verreisen willst brauchst Du einen EU-Heimtierausweis, in diesem ist ein Feld vorgesehen der die Dauer der Impfwirkung angibt.

Ist der Impfstoff also lt. Hersteller für 3 Jahre zugelassen muß dies vom Tierarzt auch so angegeben werden.

Ob Schweden und GB diese Regelung allerdings so anerkennt entzieht sich meiner Kenntnis, denn diese verlangen bisher noch eine gültige Tollwut-Titer-Bestimmung sowie die jährliche (-1 Tag) Impfung auf Tollwut, eine Wurmkur (Bandwurm) sowie eine gültige Zeckenprophylaxe mit Angabe des Datums/Uhrzeit.
__________________
Liebe Grüße
Caro***

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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:22
Benutzerbild von Duke the Bulldog
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Wie sieht es denn mit Ausstellungen aus?

Werden die Veranstalter die Bestimmungen wohl ändern oder gilt da weiterhin jährlich impfen?
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LG Stina
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:35
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Standard danke für die ganzen Informationen...

.... meine Lieben.

Klappt doch prima hier!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 18:09
Katja P.
Gast
 
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Hallo!
Muß da mal etwas reichlich unüberlegtes zu beitragen:
Meine ehemalige Nachbarin läßt ihren Hund ( Jagdhund/Howarwart) und ihre Katze gar nicht impfen. Angeblich hätte ihr TA gesagt, die Tiere würden durch die Impfungen eher eingehen oder krank werden, als durch mögliche Infektionen mit Staupe, Tollwut etc.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Am liebsten würde sie auch die Impfungen ihrer beiden Kinder nach der Geburt rückgängig machen.
Bin ich jetzt bloß ein blinder Trottel, der den Ärzten alles glaubt, oder tickt die Gute nicht richtig?
Liebe Grüße, Katja
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  #9 (permalink)  
Alt 28.02.2006, 13:50
Benutzerbild von Zombie
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Hallo..

Ich "impfe" Zombie nur homöopathisch prophylaktisch.
Mein Kleiner wurde in seinem Leben nur einmal als Welpe richtig geimpft und hat davon eine schwere Impfschädigung davon getragen: Epilepsie. Zum Glück konnte ich die Epilepsie mit Homöopathie ausheilen. Auch seine extrem schlimme pyotraumatische Dermatitis rührte daher und auch dieses konnte ich mit Homöopathie ausheilen.

Noch ein Beispiel. Ein Hund ,der ausgesprochen gutartig und lieb war, veränderte sich immer nach der jährlichen Tollwut-Impfung. Er zog sich zurück und knurrte alle an. Das ging eine Weile so, bis er sich wieder normalisierte.Die Besitzer kamen erst nicht auf den Auslöser und impften fröhlich weiter, bis ihnen ein Licht aufging. Da sie aber nicht als böse Tierhalter, die ihren Hund nicht impfen, also auch sich auch nicht um seine Gesundheit kümmern, darstehen wollten, impften sie ihren Hund weiter. Er wurde von mal zu mal nach der Impfung aggressiver, bis er ihr eigenes Kind anfiel und schwer verletzte. Danach wurde er eingeschläfert.
Auch solche schweren Impfschäden hätte man mit Homöopathie heilen können.

Viele Tiere sind auch schon an Impfschaden eingegangen oder wurden schwer krank dadurch, aber das wird von den Tierärzten immer unter den Teppich gekehrt.
Die meisten Tierärzte impfen jedes Tier, egal ob es jetzt krank ist und gar nicht geimpft werden dürfte.

Ich habe hier mal einen interessanten Link: (ich hoffe der Link geht)
Einfach mal ein paar Denkanstösse.
http://www.barfers.de/impf/impf1.htm

Lieben Gruss
Zombie und Co.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 22:11
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Habe heute das hier gefunden im GH-Forum... ist interessant für alle, die Ausstellungen besuchen wollen.


Zitat:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Postfach 10 41 54 - 44041 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-44 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40
Internet: http://www.vdh.de

Sehr geehrte Frau XXX,

Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!

Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen angepasst.

Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.

Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.

Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:

Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitnehmen!)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir den Ausstellern, die andere Veranstaltungen besuchen wollen, sich mit dem jeweiligen Veranstalter in Verbindung zu setzen und vorab zu klären, wie der dort zuständige Amtsveterinär die Vorgaben umsetzt.

Mit freundlichen Grüssen
Heidrun Eisenberg
(Diese Angaben gelten also für Veranstaltungen in Dortmund, bei anderen Veranstaltungen sollte man sich bei dem Veranstalter informieren.)
__________________
LG Stina
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