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Ja, da hast du wohl recht. A*****löcher gibt es wohl leider überall. Diesbezüglich habe ich hier wirklich großes Glück. Besagte Dame, deren Urteil letzten Endes ja mit ausschlaggebend war, war richtig angetan von meinen Dicken und sie hat mir von Anfang an Mut gemacht.Aber um noch mal zum Anfang dieses Themas zurück zu kommen. Freiwillig bzw. nur um was in der Hand zu haben, würde ich diesen Test auch nicht machen. Mir war aber an der Maulkorb- und Leinenbefreiung gelegen .
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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![]() Zu heiss gebadet? Offenkundig hast Du doch viel eher das von Dir zitierte Problem. Gruss an die Göttin vom Amt
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Ups, auf die zarten Füße getrampelt und dabei auch noch das Ego erwischt?
ich hätte ja wissen müssen, das du das nicht verträgst, hab ich ja hier in anderen Themen schon des öfteren erlebt .
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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War einfach etwas vorschnell, gerade weil es auch in Niedersachsen keine Pflicht ist und ich daher mich noch nie mit sowas auseinander gesetzt habe. Ich bin aber auch nun eindeutig überzeugt, dass ich den nicht machen werde!!!
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LG Steffi ![]() ![]() ![]() Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst! ![]()
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Stimmenfang? Schutz der Gruppe? ![]() http://www.abendblatt.de/hamburg/art...nipuliert.html |
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Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln. Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen. Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte... Zitat:
Grüßlies, Grazi
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![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe Geändert von Grazi (01.08.2011 um 07:08 Uhr) |
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Danke, Frau Grazi!
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