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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 16:47
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Wenn Lieschen Müller sagt, ist der Hund vom Toni, Toni sagt, ist der Hund vonne Ilse, dann kann eingezogen werden.

Oder?
Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 16:50
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.
Hast Du das Gesetz gelesen?

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__27.html

Geändert von Peppi (09.01.2012 um 16:53 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 16:54
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
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Landeshundegesetz? Ja, aber nicht jetzt. Ich bin auf der Arbeit.

Vllt. habe ich dich falsch verstanden?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 17:08
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Ich auch!


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,-
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 17:35
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ich auch!


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,-
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #6 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 17:42
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter!
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 19:27
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter!
Mir ging es hier nicht um den Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Verhaltenstest, bei dem es ja auch vorrangig um die Befreiung der Maulkorb- bzw Leinenpflicht geht, sondern vielmehr um die Auflagen für die Haltegenehmigung, zu denen u.a. die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben/Auskünften über den Hund, sowie zur Unterbringung des Hundes und der Zuverlässigkeit des Halters gehören. Eben all die Dinge die zur "Gefahrenabwehr" verlangt werden und maßgeblich für die Genehmigung sind. Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll .
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*1.5.2004 +03.01.2013
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