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Alt 09.01.2012, 15:50
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.
Hast Du das Gesetz gelesen?

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__27.html

Geändert von Peppi (09.01.2012 um 15:53 Uhr)
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