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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:54
Benutzerbild von BlackCloud
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Landeshundegesetz? Ja, aber nicht jetzt. Ich bin auf der Arbeit.

Vllt. habe ich dich falsch verstanden?
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
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Alt 09.01.2012, 16:08
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Wesenstest

Ich auch!


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,-
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Alt 09.01.2012, 16:35
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stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ich auch!


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,-
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 16:42
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:27
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter!
Mir ging es hier nicht um den Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Verhaltenstest, bei dem es ja auch vorrangig um die Befreiung der Maulkorb- bzw Leinenpflicht geht, sondern vielmehr um die Auflagen für die Haltegenehmigung, zu denen u.a. die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben/Auskünften über den Hund, sowie zur Unterbringung des Hundes und der Zuverlässigkeit des Halters gehören. Eben all die Dinge die zur "Gefahrenabwehr" verlangt werden und maßgeblich für die Genehmigung sind. Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll .
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*1.5.2004 +03.01.2013
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  #6 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 19:02
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll .
Jipp, sehe ich genauso - ist mir zu riskant.

Aber hier in Köln gibt es keine Listenhundsteuer - ich habe gar keinen Grund zu schwindeln, was die Rasse betrifft
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Alt 09.01.2012, 19:11
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Gilt das für Kat, 1 Hunde ? Oder beide 1 und 2?

Den bei uns hiess es damals auch so- wir werden schon von der Stadt ein schreiben bekommen wegen wesenstest und bis jetzt noch nichts da....
Jetzt bin ich auch unsicher, vielleicht hätten wir ihn schon längst von sich aus machen lassen sollen.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 22:39
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Jipp, sehe ich genauso - ist mir zu riskant.

Aber hier in Köln gibt es keine Listenhundsteuer - ich habe gar keinen Grund zu schwindeln, was die Rasse betrifft
Ist in unserer Kommune GsD auch so, hier ist Steuerrechtlich erstmal jeder Hund einfach Hund, solange er nicht auffällig und als "gefährlich" eingestuft wird.
Den Wesenstest hab ich freiwillig gemacht weil mir die Maulkorb- und auch Leinenbefreiung wichtig war, da hier fast im gesamten Bezirk (bebaute Flächen natürlich ausgeschlossen) noch Freilauf geduldet wird. Mein Fußweg ins freie Land beträgt ca 50m, da war es mir den Aufwand einfach wert. Hier sagen sich Fuchs und Hase noch "gute Nacht", aber dafür kennt halt auch der Dorfsheriff jeden .
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*1.5.2004 +03.01.2013
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 11:34
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
[...]Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll .
Das steht "kann eingezogen werden, wenn die Bedingungen des §27 blablabla erfüllt sind!"

Sind aber nicht.

Und wer beim Verhör sagt: "Ja nun, wir haben damals vorsätzlich eine falsche Rasse angegeben..."

... ja, der hat es auch verdient und der Hund hat einfach ziemliches Pech, weil er an ein extrem blödes Exemplar der Gattung Mensch geraten ist!

Die wollen doch nur unser Geld...
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  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 14:06
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das steht "kann eingezogen werden, wenn die Bedingungen des §27 blablabla erfüllt sind!"

Sind aber nicht.

Und wer beim Verhör sagt: "Ja nun, wir haben damals vorsätzlich eine falsche Rasse angegeben..."

... ja, der hat es auch verdient und der Hund hat einfach ziemliches Pech, weil er an ein extrem blödes Exemplar der Gattung Mensch geraten ist!

Die wollen doch nur unser Geld...
Hier greift wieder: "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

Aber wie auch imer, das Wörtchen kann habe ich ja nun auch mehr als einmal betont und ich denke du verstehst meine Beweggründe nicht.
Ich finde es einfach nicht in Ordnung die Leute diesbzüglich zu motivieren und ihnen zu suggerieren: Macht was ihr wollt, euch (respektive den Hunden) wird schon nichts passieren außer evtl einer Geldstrafe. Aber wer sich für einen Anlagehund entscheidet, egal ob Anlage 1 oder 2, kennt doch die Spielregeln (Auflagen) und warum sollte man sie nicht erfüllen, wenn man es kann . Wer sich bewusst ist das er es nicht kann und sich trotzdem für einen SoKa entscheidet handelt m.M. nach fahrlässig. Sich gegen die erhöhte Steuer zu wehren und ggf zu klagen ist doch ein ganz anderes Thema und wenn es um mich selber geht bin ich sicherlich keineswegs devot und durchaus in der Lage mich notfalls auch vehement zu wehren. Aber es geht um Hundeseelen und die sind nunmal auf unsere Zuverlässigkeit in jeder Lebenslage angewiesen und da hört bei mir die Risikobereitschaft einfach auf.

P.S.: Wenn ich deine Bilder von dir und deinem Wölkchen sehe, insbesondere dein etwas entrückter/verzückter Gesichsausdruck in eurer Kuss-Szene, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, das auch du nichts riskieren würdest, was dem/der Wolke schaden könnte .

So jetzt hab ich mir hier vorerst genügend erklärt, muss zwischendurch auch mal das Futtergeld verdienen .
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