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  #9 (permalink)  
Alt 01.03.2012, 07:23
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Zitat:
Zitat von Stefan CC Beitrag anzeigen
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi

Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...

Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......
Danke für die Erläuterung. Hast Du ne Quelle? So wegen Rechtssicherheit. Wenn ich irgendwann sage, dass ich die Info aus einem Forum habe, lachen die mich wahrscheinlich aus.
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