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Du schlussfolgerst wiederholt falsch. Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen. Die besten Berater scheint sie nicht zu haben! ![]() Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt! So what? |
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Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf? |
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Och mensch Peppi,
nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei ![]() http://www.stadt-koeln.de/buergerser...hrlichen-hund/ Auszüge daraus: Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ? Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben. __________________________________________________ _______ Einfuhr- und Verbringungsverbot Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten? Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält! Gruss, Reinhold
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![]() „Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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Lieber Reinold,
ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst. Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger. Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen. Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen!
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Ich bestreite ja gar nicht, dass das Urteil welches du gepostet hast, korrekt ist, Fakt ist aber nun mal, dass die Stadt Köln bzw. das Land NRW, es anders handhabt. Und jetzt mal Hand aufs Herz, gehst du mit allem was deine Kommune so ungesetzliches macht und es dich nicht betrifft zum Anwalt und zerrst diese Kommune bzw. das Bundesland vor den Kadi? Ich für meinen Teil habe besseres mit meiner wenigen Zeit vor (z.B. Familie, Hund usw.)
Ich könnte dir einige Urteile des Bundeverwaltungsgerichts aufzeigen, wo der Bundesregierung per Urteil aufgezeigt wurde, dass es nicht rechtens ist, was sie so hinlegt (z.B. Solidaritätszuschlag) und das Ende vom Lied ist dann, dass die gesetzl. Gegebenheiten so angepasst werden, dass es wieder rechtens ist, was hat man also gewonnen? Wenn wir nur mal bei den Listenhunden, was für ein Ausdruck, bleiben, sieht man doch, dass diese wirklich "Gummiparagraphen" gleichkommt, die wohl jedes Bundesland anders auslegt / auslegen darf. Erbsenzählerei habe ich dir vorgeworfen, weil du offensichtlich nicht erkennen willst, dass das Land NRW und auch die Stadt Köln an dem Zuchtverbot für Hunde gefährlicher Rassen, wie immer sie diese definieren und wie immer eine aktuelle Rechtssprechung ausfällt, festhält und das ist es doch was Angie und ich aus Köln kennen. Wenn du den Ausdruck "Erbsenzählerei" so schwer gewichtest wie ich den Ton den CDP an den Tag gelegt hat, tut es mir leid, denn es war von mir nicht wirklich böse gemeint ![]() Gruss, Reinhold
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![]() „Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio Geändert von wolkenspringer (11.07.2012 um 19:59 Uhr) |
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