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Och mensch Peppi,
nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei ![]() http://www.stadt-koeln.de/buergerser...hrlichen-hund/ Auszüge daraus: Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ? Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben. __________________________________________________ _______ Einfuhr- und Verbringungsverbot Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten? Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält! Gruss, Reinhold
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![]() „Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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