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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:41
Benutzerbild von Gonzalez
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte...
Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen?
Wichtig ist kein Schild wie "Vorsicht gefährlicher Hund" hinzuhengen, wenn man nämlich bereits weiß das sein H gefährlich ist muß er entsprechend gesichert sein. "Vorsicht H" ist besser

Es zählt auch hier die Verhätnismäßigkeit der Mittel, ist der Einrecher bereits auf der Flucht hat man schlechte Karten wenn der H ihn verfolgt und verletzt.

Ist der Einbrecher bereits im Haus verändert sich die Situation bez. Gefahr f. eigenes Leben, allerdings muß man trotzdem warnen ( genauso wie mit einer Waffe ) "verlassen Sie das Haus oder ich lasse meinen H los.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:46
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Standard AW: Einbrecher

Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen...
Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen.

Achja.. und klar ist die Elfe versichert
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 11:53
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Einbrecher

Zuständiges Amt fragen!
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:00
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Einbrecher

es ist doch pervers...

Da muss man sich über die Unversehrtheit eines Verbrechers Gedanken machen, nur weil man nen Hund im Haus hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:03
Benutzerbild von Gonzalez
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen...
Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen.

Achja.. und klar ist die Elfe versichert
Wenn Dein H Leute beißt die unangemeldet auf euer Grundstück kommen habt ihr ein Proplem sollte es zu verletzungen kommen, der H muß entsprechend gesichert werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:05
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Standard AW: Einbrecher

Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:31
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:36
bx-junkie
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.
Das Amt hat damit nichts zu tun..BGB regelt das...
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:39
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Standard AW: Einbrecher

In D entscheiden die Richter, gem. BGB.

Sonst ruf das BGB an!
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:36
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Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
oder einen Einbruch, ja...ändert aber nichts daran das der Einbrecher Strafanzeige stellen kann wenn er gebissen wird Du bist verpflichtet dein Grund und Boden so abzusichern, das kein Unbefugter dieses betreten kann (dazu gehören auch Warnschilder die auf einen Hund hinweisen)...sollte es doch einer versuchen und auch schaffen, bist du insoweit wenigstens fein raus, da du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Man sollte mal das BGB bemühen, da ist so etwas niedergeschrieben
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