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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2014, 20:40
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 252
Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?
Huhu Heinz,

also ich hab hier auf dem Amt angerufen. MAN zählen hier ja nicht zur Liste 1, sondern *nur* als potentiell gefährliche Hunde. Hier wird der Ersthund dann mit 400 € besteuert. Ausser man bringt nen Wesenstest. Dann gilt der normale Steuersatz.
Er meinte nun beim Telefonat, dass das Urteil nur die Gemeinden deckelt, die über 800€ Steuer für den Hund veranschlagt haben
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2014, 06:42
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Steuerwillkür

Lest doch mal den Link.

Am 25. Februar hat das VG Trier in einem anderen Fall auch entschieden, dass die Hundesteuer zu hoch ist. Da ging es um einen "Liste 1" Hund.

Hier darf die Gemeinde laut VG Trier sehr wohl höhere Steuern verlangen, allerdings dürfen diese nicht den zu erwartenden Unterhalt überschreiten, weil dies einem Verbot gleichen würde. Zu einem Verbot sei die Gemeinde allerdings nicht befugt.

Ich denke das meinte Dein "Steuerfuzzi" und hat eventuell was durcheinander geworfen. Denn scheinbar unterscheidet auch das VG Trier noch zwischen Liste 1 und 2.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2014, 10:02
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

Das ist ja genau der springende Punkt, in dem Urteil wird wohlweislich zwischen Liste 1 & 2 differenziert. Aber genau hier haben wir angesetzt, da mit Rechtskräftig werden der Gefahrenabwehrverordnung von 2005, diese Liste 2 nicht mehr existent ist. Es besteht auch immer noch die Möglichkeit für die Gemeinden, Hunde als potentiell gefährlich einzustufen, aber unabhängig von Rasse und Herkunft (gilt nicht für die drei verbotenen Rassen). Die Problematik liegt aber auch darin, das schon im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (D 3231), aus dem Jahre 2000, das an Tierärzte, die die Befugniss zur Abnahme des Wesenstestes hatten, ausgegeben wurden, keinerlei Listen mehr dargestellt wurden.

§1 Definition Gefährliche Hunde
§2 Zucht- und Handelsverbot
§3 Haltung gefährlicher Hunde

in diesen 3 § wird schon eindeutig geregelt und dargestellt, was gefährlich ist und was nicht!

Daran hat sich auch in der Gesetzes Neufassung vom 22.12.2004 nichts geändert!

Bedeutet also nichts anderes, als, die Definition, potentiell gefährliche Hunde, die gefährlichkeit wird vermutet, verstößt gegen diese Gesetzesregelung, da laut Verordnung, erst bei einer Auffälligkeit, geahndet werden kann.

Also mit nem Anruf wird man da gar nichts erreichen, sondern wirklich mit der entsprechenden Argumentation angreifen.
Warum auch soll eine Gemeinde einfach mal auf Anfrage hin, den Geldsack schmälern?

Bei uns haben wir gerade die Satzung dahingehend aufgearbeitet, das der Gemeinde noch die Möglichkeit betshen bleibt, rein rechtlich einzugreifen, bei entsprechenden Vorkommnissen, aber unabhängig von Hunderasse, etc. Das bedeutet, der kleine Yorki kann jetzt genauso an den E..... gepackt werden, wenn er auf dem SPielplatz Kinder angreift oder sonstiges, wie auch der böse Rottweiler. Steuerlich aber sind es einfach nur Hunde, weder gut noch bös, sondern als neutral nach Steuerrecht zu betrachten!

Für uns sieht die Lage so aus, das sobald die Änderung vollzogen ist und in Kraft tritt, wir eine Eingabe auf Landesweiter Ebene machen werden, um villeicht mal einen Anstoss zum Überdenken zu geben!

Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2014, 12:05
Sanny
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Steuerwillkür

Dem kann ich mich nur anschließen! Ganz toll!
In Berlin gibt es zum Glück überhaupt keine Rasseunterteilung bei der Steuer.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2014, 14:49
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 21.05.2012
Beiträge: 139
Standard AW: Steuerwillkür

Herzlichen Glückwunsch! Eine absolut bewundernswerte Leistung!
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2014, 14:53
Benutzerbild von Scotti
Sabberfaden Bändigerin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Geil!!!!!!!!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2014, 15:10
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
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Beiträge: 1.610
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Standard AW: Steuerwillkür

__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
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  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2014, 18:33
Benutzerbild von Scotti
Sabberfaden Bändigerin
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 6.272
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Standard AW: Steuerwillkür

Heder, eventuell brauch ich deine Erfahrung, bei uns in Niedersachsen gibt es keine Kampfhunde, in den umliegenden Gemeinden, die aber alle im Landkreis Diepholz liegen gibt es teilweise keine gefährlichen Hunde, teilweise gefährliche Hunde, aber BM fallen nicht drunter, bei uns hingegengilt der BM als gefährlicher Hund und kostet statt 40,- dann 612,-.

Ich muss da morgen mal anrufen, weil die Fassung von 2003 ist, da gab es ja in NDS glaube ich noch eine Rassistenliste, aber wenn dem wirklich so ist... Ugr.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.06.2014, 07:29
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 04.12.2013
Beiträge: 39
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Standard AW: Steuerwillkür

Hi,

also soweit ich weiß sollten in der Gemeinde eigentlich alle Hunderassen die nicht unter "Listenhunde" gelistet sind das gleiche kosten! Weil: Hund ist dann Hund und wenn nicht auf der Liste des Bundeslandes jeder Hund gleich behandelt wird ( sofern mit deinem Tier nichts vorgefallen ist! ).
Aufm Amt wissen teilweise die Beamten ja nichtmal wie groß bzw. wie die die einzelnen Hunde überhaupt aussehen ( so wars bei mir:-)..... ).Ich hatte meinen beim anmelden mit 4 Monaten dabei..... Der ist ja süss der kleine...... Was ist denn das für einer........ Hab ich ja noch nie gehört, aber wie tapsig der ist........ Die waren hin und weg......


Gruß
Phlipsn
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  #10 (permalink)  
Alt 26.06.2014, 07:34
Benutzerbild von Scotti
Sabberfaden Bändigerin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

http://www.bruchhausen-vilsen.de/fil...g_suestedt.pdf
Das ist unsere Satzung.
Jede Gemeinde (alle im Landkreis Diepholz) hat eine abweichende Regelung, der BM steht glaube ich nur bei uns drin, in der Nachbargemeinde ist es statt des BM die BX, teilweise gibt es keine "Gefährlichen Hunde"...
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