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  #11 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 13:46
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren. Ich kriege hier natürlich nichts rechtsverbindliches. Aber Monty hat mir sehr weitergeholfen. Sie hat mir nochmal die relevanten Passagen aus der Verordnung zukommen lassen. Diese bestätigen ihre Aussage.
Ich hätte nur glaube ich ein Problem solch eine Frage beim OA zu stellen. Die Reaktion wird dort nicht besser sein als hier. Und selbst dann kriege ich nichts Rechtsverbindliches.
Klar habe ich ein wenig übertrieben, mit jeder Ecke und so, aber verstehen kann da jeder was ich meine. Wenn du es dumm findest wie ich da rangehe, dann gib mir doch einfach deinen Rat. Wäre mir zumindest lieber als das du mich als Dummkopf darstellst.
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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