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Alt 20.06.2014, 19:54
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
Ich verstehe deine Frage wieder mal nicht.
Mit „groß oder klein“ habe ich das Führungszeugnis gemeint, das war nicht auf Hunde bezogen.

Was meinst du mit „allgemeinen Anforderungen zur Hundehaltung“?
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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