Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Erziehung

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 13:38
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Was soll ich denn mit dieser Aussage anfangen? Es geht wohl in jeder Prüfung um den Einzelfall und wie gesagt, ich war ja dabei und hab es erlebt. Es gab keine zweite Chance ! Das es in gewissem Rahmen eine Ermessenssache ist, steht ja nicht zur Debatte.
Aber man hat nicht grundsätzlich Anspruch auf eine zweite Chance.
Frag mal bei Paul Probst nach. Zuletzt referierte er über die Möglichkeit der Wiederholung beim Soka Run 2011 in D-Dorf... Anfang Juni...
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 14:28
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Frag mal bei Paul Probst nach. Zuletzt referierte er über die Möglichkeit der Wiederholung beim Soka Run 2011 in D-Dorf... Anfang Juni...
Kann ich leider gerade nicht aus dem Hut zaubern .
Ich will mich auch gar nicht mit dir streiten, deshalb kann ich dir gerne die Tel.Nr. der Dame vom Vet.Amt hier geben . Sie ist sehr nett (will ich an dieser Stelle auch mal erwähnen), hat uns vom Sachkundenachweis, über den ganzen Behördenkram bis einschließlich WT begleitet und uns immer unterstützt .

Sie ist sicher gerne bereit es dir zu erklären.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 18:06
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Kann ich leider gerade nicht aus dem Hut zaubern .
Ich will mich auch gar nicht mit dir streiten, deshalb kann ich dir gerne die Tel.Nr. der Dame vom Vet.Amt hier geben . Sie ist sehr nett (will ich an dieser Stelle auch mal erwähnen), hat uns vom Sachkundenachweis, über den ganzen Behördenkram bis einschließlich WT begleitet und uns immer unterstützt .

Sie ist sicher gerne bereit es dir zu erklären.
Wir haben ja in dem anderen Threat auch den Fall, der behördlichen Fehlinformation, mit dem Bullmastiff.

Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage.

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php

__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 00:26
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Wir haben ja in dem anderen Threat auch den Fall, der behördlichen Fehlinformation, mit dem Bullmastiff.

Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage.

Jaaa, genau das hatte ich bei meinem Vorschlag an dich auch im Hinterkopf!
Ich dachte du könntest dich gleich nach beidem erkundigen .
Was hilft es wenn ich dir dir sage, das sie gesagt hat..... du würdest doch versuchen dagegen zu halten. Also lass dich doch lieber gleich von kompetenter Stelle beraten.
In deinem Link finde ich übrigens nur den Hinweis, das man berechtigt ist die Sachkundeprüfung zu wiederholen .
Ansonsten steht da nur, das beim Verhaltenstest im Einzelfall entschieden werden muss. was anderes habe ich ja auch nicht behauptet.
Wie gesagt, wenn du magst, ruf sie an und diskutier es mit ihr aus .
(ist nicht böse gemeint, einfach nur ein Vorschlag meinerseits).
Die aufgeführten Regelungen entsprechen übrigens auch dem, wie ich es erlebt habe. Der Hund darf lediglich kein übertriebenes, unangemessen aggressives Verhalten zeigen. Ansonsten darf er machen was er will, er muss nichts völlig emotionslos über sich ergehen lassen, so wie es oft behauptet wird.
Mir hatte man vorab auch eine Menge Horrorgeschichten erzählt, deswegen habe ich es mir auch erst angeguckt und dann entschieden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das auch hier lange nicht so heiß gegessen wie gekocht wird .
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013

Geändert von Jule69 (31.07.2011 um 00:28 Uhr) Grund: Schreibfehler
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 00:54
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 08:03
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.

Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.

Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle).
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 13:03
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.

Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.

Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle).

Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht.

In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf.
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen .

Wie gesagt, eine Quelle zur Erkundigung, hab ich dir ja vorgeschlagen, aber du diskutierst ja lieber hier, statt dich von einer sachverständigen Person aufklären zu lassen. Diese Dame weiß sicherlich Bescheid und kennt die Verordnungen in- und auswendig. Sie ist hier bei jeder VP dabei und das seit vielen Jahren.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 06:05
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.761
Images: 7
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.
Stimmt genau!

Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln.

Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen.

Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte...
Zitat:
Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen
... und dem Halter seinerseits bei Vorliegen ebensolcher Anhaltspunkte nicht dasselbe Recht zustünde.

Grüßlies, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe

Geändert von Grazi (01.08.2011 um 06:08 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 08:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte
Für NRW:

(2) Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reak-tionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung soll folgende Elemente (Prüfelemente) umfassen:
1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes;
2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten;
3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Auf-spannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen);
4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; Trillerpfeife);
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.
Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, ge-messen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressions-verhalten aufweist.

Quelle: aus den Durchführungsanweisungen zum LHundG NRW, http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php


Wenn die Prüfung davon stark abweicht, muss ich halt überlegen, ob ich mich der Obrigkeit beuge, oder auch mal sage: "Stop! Nicht mit mir!"

Vom letzten Schlag gibt's leider viel zu wenige...
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 09:21
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
Das war nicht Teil meines Wesenstestes. Auch nicht die Konfrontation mit fremden Hunden als sie angebunden war. Das war auch wohl unser Glück, sonst hätte Linda keine Maulkorbbefreiung bekommen.

Ansonsten wurde all das gemacht, was da steht. Nur eben mit extremer Provokation und starker Abneigung.

Ich hab mich übrigens beschwert - ich schrieb ja bereits, was ich als Antwort bekam

Das Ganze ist über 2 Jahre her. Wer weiß, ob es diesen Prüfer noch gibt.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:36 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22