![]() |
|
|
|
|||
![]() Zitat:
![]() |
|
|||
![]() Zitat:
![]() Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage. http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php ![]() |
|
||||
![]() Zitat:
Ich dachte du könntest dich gleich nach beidem erkundigen ![]() Was hilft es wenn ich dir dir sage, das sie gesagt hat..... du würdest doch versuchen dagegen zu halten. Also lass dich doch lieber gleich von kompetenter Stelle beraten. In deinem Link finde ich übrigens nur den Hinweis, das man berechtigt ist die Sachkundeprüfung zu wiederholen ![]() Ansonsten steht da nur, das beim Verhaltenstest im Einzelfall entschieden werden muss. was anderes habe ich ja auch nicht behauptet. Wie gesagt, wenn du magst, ruf sie an und diskutier es mit ihr aus ![]() (ist nicht böse gemeint, einfach nur ein Vorschlag meinerseits). Die aufgeführten Regelungen entsprechen übrigens auch dem, wie ich es erlebt habe. Der Hund darf lediglich kein übertriebenes, unangemessen aggressives Verhalten zeigen. Ansonsten darf er machen was er will, er muss nichts völlig emotionslos über sich ergehen lassen, so wie es oft behauptet wird. Mir hatte man vorab auch eine Menge Horrorgeschichten erzählt, deswegen habe ich es mir auch erst angeguckt und dann entschieden. Ich habe die Erfahrung gemacht, das auch hier lange nicht so heiß gegessen wie gekocht wird ![]() ![]()
__________________
![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
Geändert von Jule69 (31.07.2011 um 00:28 Uhr) Grund: Schreibfehler |
|
||||
![]()
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte
![]() |
|
|||
![]()
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf. Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle). |
|
||||
![]() Zitat:
Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht. In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf. Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen ![]() Wie gesagt, eine Quelle zur Erkundigung, hab ich dir ja vorgeschlagen, aber du diskutierst ja lieber hier, statt dich von einer sachverständigen Person aufklären zu lassen. Diese Dame weiß sicherlich Bescheid und kennt die Verordnungen in- und auswendig. Sie ist hier bei jeder VP dabei und das seit vielen Jahren.
__________________
![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
||||
![]() Zitat:
Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln. Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen. Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte... Zitat:
Grüßlies, Grazi
__________________
![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe Geändert von Grazi (01.08.2011 um 06:08 Uhr) |
|
|||
![]() Zitat:
(2) Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reak-tionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung soll folgende Elemente (Prüfelemente) umfassen: 1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes; 2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten; 3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Auf-spannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen); 4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; Trillerpfeife); 5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit; 6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden; 7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden. Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, ge-messen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressions-verhalten aufweist. Quelle: aus den Durchführungsanweisungen zum LHundG NRW, http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php Wenn die Prüfung davon stark abweicht, muss ich halt überlegen, ob ich mich der Obrigkeit beuge, oder auch mal sage: "Stop! Nicht mit mir!" Vom letzten Schlag gibt's leider viel zu wenige... ![]() |
|
||||
![]() Zitat:
Ansonsten wurde all das gemacht, was da steht. Nur eben mit extremer Provokation und starker Abneigung. Ich hab mich übrigens beschwert - ich schrieb ja bereits, was ich als Antwort bekam ![]() Das Ganze ist über 2 Jahre her. Wer weiß, ob es diesen Prüfer noch gibt. |
![]() |
|
|