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In unserer Gemeinde ist es egal ob Kategorie 1 oder 2 Vertreter vom Landratsamt kommt sowie und schaut an in welcher Umgebung der Hund gehalten wird. Bei Hunde Kategorie 1 aus dem Tierheim nur innerhalb von Bayern ist es nach Absprache mit Landratsamt sowie Gemeinde möglich das Tier zu halten. Die Einfuhr aus anderen Bundesländern auch Tierheimhunde Kat 1 ist nicht zulässig. Meine Erfahrung mit Kat 1. (ging um eine Hündin tosa-inu aus einem anderen Bundesland)
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"Nur Liebe hält uns am Leben " Oscar Wilde |
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wenn das ein oder andere Tierheim sich nicht die Mühe macht oder die finanziellen Mittel hat, den Hund bei einen staatlich b. + vereidigten Gutachter, begutachten zu lassen und für den Hund ein wohlgesonnenes Gutachten erstellen zu lassen ![]() btw. für Rechtsfragen gibt es Rechtsanwälte, um sich über die Rechtslage zu informieren, sollte man das Gesetz lesen...und nicht irgendetwas (auch wenn es gut gemeint ist) nachplabbern. |
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also war heut noch ma bei einem anderen TA der sagte es währe ein dobermann. um gottes willen er sagte er hat über 40 jahre hundeerfahrung. ja danke cherry ich schau mal wie weit es weg ist.
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Ein Hallo aus dem tiefsten Niederbayern...hab das ganze jetzt mal mitverfolgt...da ich selber mit Hunden arbeite und auch schon Staffbull, Amstaff etc. auf dem Hupla hatte würde mich sehr interessieren woher du kommst und auf welcher Huschu du bist...gerne auch per PN...die Aussage deiner Trainerin ist ja nun mehr als merkwürdig.....
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Ich finde es gut,das du dir Hilfe gehohlt hast und zu einer hndetrainerin gehst.Auch find ich es ziemlich merkwürdig das der "Verein" keine Internetseite mehr hat und auch nicht mehr im netz ist um weitere Hunde zu vermitteln.Sollte es wahr sein das du so einen zustand wie du erzählt hast (die angeblichen brüder von meiner dicken wurden im hof gehalten bei schweine kälte alles vollgeschissen und kein futter)dann hätte ich das zuständige Veterinärsamt eingeschaltet.,denn das ist bestmmt nicht im Tierschutz sinne.
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Es gibt Wege einen Staff bei uns (Bayern) legal zu halten!
Aber erstens sind oft die Auflagen so schwierig und langwierig das das keiner in Kauf nehmen möchte oder du zahlst Kohle und zwar richtig oder die Gemeinde kennst sich nicht aus, so wie meine! Hab da mal zur Gaudi nachgefragt und gesagt das ich mir einen Staff kaufen möchte und ob das okay ist und die hat gesagt ja wo es denn da Probleme geben sollte ![]() ![]() Muss sagen war aber die Urlaubsvertretung von dem der es sonst macht ![]() Aber die meisten haben diese Hunde als Boxermix gemeldet. Oder Amis haben die Hunde!! Wie gesagt, einen weg gibt es immer aber ob das der gesündeste für den Hund ist, ist die Frage. @Scheuerlappen: Was machst du wenn dein Nachbar dich anzeigt wegen dem Hund, und es rauskommt das es ein Staff ist der illegal gehalten wird? Dann ist das geheule wieder groß. Ich versteh sowas nicht, entweder ich steh dazu oder lass es bleiben!!!!!
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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![]() Ich hatte vor Jahren einen recht stämmigen APBT eines Oktobermorgens im Wald am baum angebunden gefunden. nach kurzer Kontaktaufnahme nahm ich ihn mit, ohne mir richtig im Klaren drüber zu sein was ich (lt. Gesetzgebung) da eigentlich tue. Nach rund 14 Tagen wunderschöner Zeit mit dem Hund kam es mir (nach einem Besuch beim TA) zu Bewusstsein, auf was ich mich eingelassen hatte. Erkundigungen eingezogen. Ressümee: Ich hätte den Hund nie und nimmer behalten dürfen. WT etc. wäre nicht mehr möglich gewesen, da er schon illegal in meinem Besitz war. Beim TH nachgefragt. Antwort: Sie können ihn ins TH geben, aber SIE (ich) werden ihn nicht wieder bekommen können, da sie der Abgeber waren (auch mit W ![]() Was willste in so einer Situation machen? (außer "Wege" finden) ![]()
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LG Volker und die Backe Menschen mit Hundehintergrund sind gesellschaftlich kaum integrierbar... (Achim Achilles )^^ Je mehr ich von den Menschen sehe, umso lieber habe ich meinen Hund (Friedrich d. Große) |
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Update:
....und täglich grüsst das Murmeltiert...... ![]() Die Hündin des TE wurde bereits vor etlicher Zeit beschlagnahmt (bzw. von der Mutter des TE an ein Tierheim übereignet) zusammen mit ihren Welpen ![]() ![]() Natürlich war keine Genehmigung für die Haltung eines Kat.1 - Hundes vorhanden - die Hündin war als Mischling gemeldet..... Die Welpen sind schon seit einiger Zeit gut vermittelt, jedoch sitzt die Hündin noch immer ein ![]() ![]() .....und somit wieder ein Hund, der aufgrund der Unfähigkeit und Uneinsicht der Halter, das Süppchen auslöffeln muss..... Wir können gespannt sein, ob vom TE hierzu noch ein Statement kommt |
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