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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 12:58
Benutzerbild von Samtschnauze
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Bei uns bekommen drogen/alkoholabhängige Menschen keine Haltergenehmigung für Kat.1 Hunde.
Es reicht auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man clean ist.
Wer aktenkundig ist und als drogen/alkoholabhängig gilt hat keine Chance.

Du solltest dich jetzt darum kümmern, abklären ob du eine Haltererlaubnis bekommen würdest.Wenn nicht, hast du jetzt noch die Chance den Hund abzugeben.Ansonsten könnte es passieren, dass der Hund eingezogen wird.Das würde sicherlich die Einschläferung bedeuten.
Leider schon zu spät, da bereits der Abgabewahnsinn begonnen hat Die THe haben Aufnahmestopp - gerade bei solchen Rassen - in den Internetplattformen kannst Dich nicht mehr retten vor lieben, braven und familientauglichen Rottis, Pits, AmStaffs usw. Gerade jetzt bzw. in diesem Jahr - wenn die Gesetzeslage noch so unausgegoren ist wie jetzt - wirst Du kaum eine Chance auf eine gute Vermittlung bekommen.
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Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin.
(Albert Einstein)
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Alt 20.02.2010, 12:47
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Standard AW: Hundeführschein

Ist bei uns auch nicht anders. Für Hunde mit ner Schulterhöhe über 40cm (oder gef. Hunde) verlangen die ein Führungszeugnis. Ich find das gar nicht so schlecht. Da Leute mit nem hohen Gewaltpotenzial doch sicher auch eher auf die Hunde losgehen oder die halt "als Waffe" einsetzen. Sicher nicht jeder, gibt bestimmt Leute, die draus gelernt haben und so. Aber ich denke mal das Risiko ist schon höher.

Ist das jetzt in Österreich neu? Ansonsten muss man sich halt vorher informieren, bevor man sich einen Hund anschafft.
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Alt 20.02.2010, 13:00
Benutzerbild von mia85
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Standard AW: Hundeführschein

Na das is dann aber auch fies. Wenn die das Gesetz so plötzlich einführen. Ich finde dann müssen sie sich auch die Arbeit für Ausnahmeregelungen machen und jeden Einzelfall prüfen. Wenn das keiner wusste. Wurde das denn nicht schon ne Weile angedroht?! Ist doch sonst immer so. Dann würde ich es echt nicht verstehen, warum man sich so einen Hund holt, wenn man ihn eh wieder abgeben muss.
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Alt 20.02.2010, 13:03
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Gibts den jetzt überall oder nur in verschiedenen Bundesländern ? Muß ich den auch haben wenn ich Urlaub in z.B. Bayern machen will und den Zuhause nicht brauche ?
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Grüße Thomas
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 22:01
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Zitat:
Zitat von thomas Beitrag anzeigen
Gibts den jetzt überall oder nur in verschiedenen Bundesländern ? Muß ich den auch haben wenn ich Urlaub in z.B. Bayern machen will und den Zuhause nicht brauche ?
In Bayern brauchst du als Urlauber nichts für den Hund...der Hund wird erst gefährlich wenn du hier her ziehen magst

Es reicht aus wenn du dich an den teilweise örlichen Leinenzwang innerorts ab einer bestimmten Schulterhöhe hältst (ist meist 40 oder 50 cm und von Stadt zu Stadt verschieden)

Hast du einen hier gelisteten Kat1 er Hund oder einen Bullterrier ist der Personalausweis gut, bzw. irgend etwas anderes, damit du belegen kannst das du nur Besuch bist.

Gibt es in Österreich - wenn solch ein Gesetz eingeführt wird - nicht einen Bestandsschutz, bzw. eine Übergangszeit wie damals in Bayern, für die Hunde und deren Halter die nachweislich schon länger Ihre Hunde ohne Auffälligkeiten halten?
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (20.02.2010 um 22:06 Uhr)
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Alt 21.02.2010, 12:00
Benutzerbild von Samtschnauze
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
In Bayern brauchst du als Urlauber nichts für den Hund...der Hund wird erst gefährlich wenn du hier her ziehen magst

Es reicht aus wenn du dich an den teilweise örlichen Leinenzwang innerorts ab einer bestimmten Schulterhöhe hältst (ist meist 40 oder 50 cm und von Stadt zu Stadt verschieden)

Hast du einen hier gelisteten Kat1 er Hund oder einen Bullterrier ist der Personalausweis gut, bzw. irgend etwas anderes, damit du belegen kannst das du nur Besuch bist.

Gibt es in Österreich - wenn solch ein Gesetz eingeführt wird - nicht einen Bestandsschutz, bzw. eine Übergangszeit wie damals in Bayern, für die Hunde und deren Halter die nachweislich schon länger Ihre Hunde ohne Auffälligkeiten halten?
In Wien und wahrscheinlich NÖ, wird es so aussehen, daß angestammte Hunde bzw. ihre Halter ein Jahr Zeit haben den HFS zu machen. Bei neu angeschafften Hunden ab 6 Monaten hat man 3 Monate dafür Zeit. Hunde ab 8 Jahren fallen nicht unter diese Regelung und brauchen nicht mehr antreten.

Zur Liste....wir sind DAFÜR (wenn es schon eine Überprüfung geben muß) das alle Hunde samt Halter einen HFS erwerben müssen - dagegen sträubt sich aber die jeweilige Landesregierung. Bei auffälligen Hunden/Halter sollen endlich die bestehenden Gesetze zur Anwendung kommen. Eine Liste bringt - wie vielerorts bereits bestätigt - garnix. Auch der HFS wird nix dran ändern, da der Großteil der Hundebisse in der Familie geschehen. Der Bevölkerung soll nur damit nur der populistische Schein von Sicherheit vermittelt werden.
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Geändert von Samtschnauze (21.02.2010 um 12:02 Uhr)
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Alt 21.02.2010, 12:23
Benutzerbild von Manuela
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Zitat:
Zitat von Samtschnauze Beitrag anzeigen
In Wien und wahrscheinlich NÖ, wird es so aussehen, daß angestammte Hunde bzw. ihre Halter ein Jahr Zeit haben den HFS zu machen. Bei neu angeschafften Hunden ab 6 Monaten hat man 3 Monate dafür Zeit. Hunde ab 8 Jahren fallen nicht unter diese Regelung und brauchen nicht mehr antreten.

Zur Liste....wir sind DAFÜR (wenn es schon eine Überprüfung geben muß) das alle Hunde samt Halter einen HFS erwerben müssen - dagegen sträubt sich aber die jeweilige Landesregierung. Bei auffälligen Hunden/Halter sollen endlich die bestehenden Gesetze zur Anwendung kommen. Eine Liste bringt - wie vielerorts bereits bestätigt - garnix. Auch der HFS wird nix dran ändern, da der Großteil der Hundebisse in der Familie geschehen. Der Bevölkerung soll nur damit nur der populistische Schein von Sicherheit vermittelt werden.
wobei man dazu sagen muß, dass ein HFS mit einem so jungen Hund absolut keine Aussagekraft hat

Nicht umsonst kannst zur ersten Prüfung (BGH-A) erst ab 12 Monate antreten, jetzt sollen 9 Monate alte Hunde zur HFS Prüfung
__________________
lg Manuela mit Eragon an meiner Seite und Deikoon für immer im Herzen ♡

Für die Welt warst Du irgendein Hund, für mich warst Du aber die Welt.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 13:09
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@Mia

Das Problem in NÖ und Wien ist derzeit so....es kam innerhalb von kürzester Zeit zu verschiedenen schweren bis tödlichen Beißunfällen. Nun sahen sich die Bundeslandesregierungen (weil sie jahrelang die Augen zugemacht hatten und bestehende Gesetze nicht exekutierte hatten) im Zugzwang. Gerade in Wien stehen Wahlen bevor, in NÖ teilweise Gemeinderatswahlen. So nun nehme man die Medien her, die schön jeden Vorfall medial ausgeschlachtet haben (Killerhunde, Kampfmaschinen etc.) schüre schön die Angst in der Bevölkerung (da kann man besser von wirklich wichten Dingen ablenken), füge dann nach eine Prise populistische Politiker hinzu, denen die Wähler davonrennen und schon ist der Wahnsinn geboren.

Von willkürlichen Rasselisten (welche jederzeit erweiterbar sind - der DSH usw. wird auch angedacht, aber da trauen sie sich sicher ned drüber) angefangen, über die Verzehnfachung der Hundesteuer (Geld kann jede Regierung brauchen), über Kennzeichnung mittels roten Hundemarkerl von "Killerrassen", bis zu unausgegorenen HFS-Prüfungen, wo man noch nicht weiß was-wie-wann. Ist doch nett, oder??!!
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Alt 20.02.2010, 14:04
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Zitat:
Zitat von mia85 Beitrag anzeigen
Na das is dann aber auch fies. Wenn die das Gesetz so plötzlich einführen. Ich finde dann müssen sie sich auch die Arbeit für Ausnahmeregelungen machen und jeden Einzelfall prüfen. Wenn das keiner wusste. Wurde das denn nicht schon ne Weile angedroht?! Ist doch sonst immer so. Dann würde ich es echt nicht verstehen, warum man sich so einen Hund holt, wenn man ihn eh wieder abgeben muss.
Also von dem das vorbestrafte den schein nicht machen dürfen habe ich gestern das erste mal gehört
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  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 13:22
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Au weia! Danke für die ausführliche Schilderung. Das ist ja echt hart. Da bin ich froh, dass ich nicht in Österreich wohne (obwohl ich das Land sehr schön finde!)

Also hat das alles noch nicht Hand und Fuß? Dann würde ich auf jeden Fall für ne Ausnahmegenehmigung klagen, wie sie es bei uns mit der Umweltzone versuchen. Solange das ein schwebendes Verfahren ist, können sie einem dann doch nix, ne? Und dann hat man wenigstens bissl länger Zeit um evtl. dem Hund ein schönes neues Zuhause zu suchen oder seine Angelegenheiten bzgl. Hundeführerschein etc. zu klären.

Schon fies. Ich fänd es dann aber nur fair den DSH mit rein zu nehmen. M. E. nach sind das die gefährlichsten Hunde überhaupt.
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