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Alt 29.02.2012, 15:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Zitat:
Zitat von Sorella Beitrag anzeigen
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..
Ich GLAUBE man muss ein Foto von dem Hund anbringen und das gilt auch soweit ich weiss nur "ausserhalb". Also nicht in der Wohnsiedlung.

Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung...

Wo wir wieder beim Monopol wären...

Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ...
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