Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 16:33
Benutzerbild von Djego
Knutschkugelmutti
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Gundelfingen
Beiträge: 1.434
Images: 3
Standard Für BaWü

Das hab ich für BaWü gefunden:

Im Waldgesetz sind keine Festlegungen zum Mitführen von Hunden festgelegt.

Landesjagdgesetz in der Fassung vom 1. Juni 1996

VI. ABSCHNITT
Jagdschutz § 29 Aufgaben und Befugnisse des Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes (§ 23 des Bundesjagdgesetzes) Berechtigten haben folgende Befugnisse:

1. Sie dürfen Personen, die
a) in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen
b) sonst jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln oder
c) außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, ohne zur Jagd berechtigt zu sein, zur Feststellung ihrer Personalien anhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte abnehmen.

2. Sie dürfen Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können, töten.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Hunde eingefangen werden können
b) auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass dazu gehörende Begleitpersonen nach nur kurzfristiger Unterbrechung wieder auf die Hunde einwirken können,
c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 16:42
Benutzerbild von Angua
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard dann guck sicherheitshalber bitte...

... trotzdem nochmal im Landesnaturschutzgesetz nach. Mir ist zwar für BaWü nichts in dieser Hinsicht bekannt, aber sicher ist sicher.

Um das LJagdG BaWü und den Jagdschutz ging es ja hier nur am Rande - falls es außer den Bestimmungen für die entsprechenden Listenhunde noch weitere gibt, dann stehen sie im Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz.
__________________
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
(Antoine de Saint Exupéry)

Molosser-Vermittlungshilfe
Kampfschmuser-Vermittlungshilfe

Geändert von Angua (25.02.2007 um 17:38 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 17:48
Benutzerbild von Caro-BX
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Friesland/Niedersachsen
Beiträge: 1.113
Standard

In BaWü gilt im Wald ganzjährig kein Leinenzwang, solange die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundehalöters stehen.

Leider behaupten viele Jagdberechtigte das Gegenteil, aber es ist eindeutig im Landeswaldgesetz geregelt.

Moment, ich gehe mal den Link suchen.
__________________
Anke

glücklich mit Lisa aus Kreta
in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella

http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 18:05
Benutzerbild von Caro-BX
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Friesland/Niedersachsen
Beiträge: 1.113
Standard

Puuuh, nach langem Suchen habe ich die Seite vom Landesforstamt wiedergefunden, die informiert.

http://www.wald-online-bw.de/4erlebnis/f1besucher.htm

Und dann links oben auf "mit dem Hund unterwegs"
__________________
Anke

glücklich mit Lisa aus Kreta
in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella

http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 18:35
Benutzerbild von Conner
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 07.12.2005
Ort: Krefeld
Beiträge: 1.773
Standard

Glaube das ist sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Bei uns gilt 20-40 Hunde immer an der Leine innerhalb der Stadt und bebauter Gebiete.

Im Wald darf der Hund ohne Leine laufen, aber nur auf den Wegen. Bei Verlassen der Wege muß er wieder an die Leine. Finde ich in Sachen Wild auch ok.

Bei Hunden die den Wesenstest mit Leinenbefreiung haben ist es ebenfalls Auslegungssache der Gemeinde ob diese in gekennzeichneten Freilaufgebieten mit dem Wesenstest wieder als "normale Hunde" eingestuft werden oder dennoch an der Leine zu halten sind.

Gemeindespezifisch / Auslegungssache.......... im Zweifels- bzw. Schadensfall wird es sicherlich immer gegen die Hundehalter ausgehen.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 20:58
Benutzerbild von gottfried
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: vogtland
Beiträge: 485
Standard

bei uns (sachsen ) im Dorf gibt es keinen Leinenzwang ...das ist über die sogenannte Ortssatzung festgelegt
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 21:11
Benutzerbild von oska
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 20.06.2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 163
Standard

Ich habe unsere bei "Fußgängerverkehr" immer an der Leine. Sie dürfen auch nicht an Fußgängern schnüffeln oder so. Es ist echt traurig, wie viele Menschen es auf dieser Welt gibt, die einfach kein Benehmen an den Tag legen, aber da lohnt es sich wirklich nicht, sich drüber aufzuregen, macht einem nur nen graues Haar mehr...
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:33 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22