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Puuuh, nach langem Suchen habe ich die Seite vom Landesforstamt wiedergefunden, die informiert.
http://www.wald-online-bw.de/4erlebnis/f1besucher.htm Und dann links oben auf "mit dem Hund unterwegs"
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Ich habe unsere bei "Fußgängerverkehr" immer an der Leine. Sie dürfen auch nicht an Fußgängern schnüffeln oder so. Es ist echt traurig, wie viele Menschen es auf dieser Welt gibt, die einfach kein Benehmen an den Tag legen, aber da lohnt es sich wirklich nicht, sich drüber aufzuregen, macht einem nur nen graues Haar mehr...
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Wir wohnen in Oberroth im Landkreis Dachau (Bayern) und haben von unserer Gemeinde ein Schreiben mit dem Hundesteuerbescheid bekommen, dass grundsätzlich für alle großen Hunde und auch Kampfhunde Leinenpflicht innerorts besteht, bis 50 m außerhalb bebauten Flächen. (typisch amtdeutsch) Heißt also, wenn ich auf ner Wiese bin und das nächste Haus ist 50 m weg, dann darf ich meinen Großen freilaufen lassen.
Liebe Grüße Karin |
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