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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Zitat:
Was willst Du aber machen wenn das Gesetz gebrochen wird?
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- Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt - |
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Zitat:
WEISS das denn jemand sicher? |
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Zitat:
Und das hat mich hier am Anfang einfach nur aufgeregt, eine pausch. Aussage eines Users nach dem Motto "laufen ohne Leine im Wald ohne gleich vom Jäger beschossen zu werden". Man könnte fast den Eindruck erlangen wir befinden uns im Wald in einem Kriegsgebeit wo aus allen Richtungen auf Hunde gefeurt wird soblad die Leine abgelegt wird. Und das es zumindest hier bei uns nicht so ist wollte ich darlegen ( vielleicht manchmal etwas zu "emotional aufgewühlt" oder zu "direkt" ) .
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Zitat:
Und das machen die Scheißerle ja nicht ***stolz*** |
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Natürlich ist das nicht erlaubt. Ein Waffenschein hat garnichts mit Jagd zu tun, ist ein ganz anderes Thema. Um die Jagd auszuüben, benötigt derjenige zum Einen einen gültigen Jagdschein. Sollte er keine Eigenjagd besitzen, muss ausserdem die Einverständnis des Jagdausübungsberechtigen, dann also des Pächters vorliegen. In welcher Form auch immer. Hier gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten. Dann gibt es noch seitenweise Gesetze und Vorschriften, wann, womit, wie und welches Wild erlegt werden darf.
Also nicht mal eben im Wald angetrunken auf Wild geballert. Das Verhalten sollte, und hat auch meistens, schwerwiegende Konsequenzen zur Folge. |
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Zitat:
Anders gefragt, bin ich berechtig ohne Waffenschein bei einer Jagd ( mit Jagdschein ) zu schießen?
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
http://www.abschaffung-der-jagd.de/d...ierung2008.pdf
Liest sich zumindest fundiert und mit interessanten Quellenangaben! |
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AW: Waldbesuche- unterschiedliche Auflagen der Bundesländer
Du verwechselt da wohl eine Waffenbesitzkarte mit einem Waffenschein.
Um Waffen als Jäger zu erwerben und zu führen, erhält man eine WBK, sprich Waffenbesitzkarte. Diese im Zusammenhang mit einem gültigen Jagdschein, berechtigt die dort eingetragenen Waffen zur Ausübung zur Jagd zu transportieren und zu führen, niemals in der Öffentlichkeit. Einen Waffenschein erhalten zB. Sicherheitsdienste etc. mit entsprechender Befähigung und nach Prüfung. |
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