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Geändert von Grazi (17.09.2011 um 06:31 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht |
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Grüßlies, Grazi
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![]() Hallo Grazi, ich bin es (Silvia) Milan ist noch mit Momo spielen. Ich kann leider nicht mehr an meine Daten um das alte Kampfhundgesetz einzustellen. Das hieß wirklich Kampfhundgesetz ![]() Stimmt trat 1992 in Kraft...94 gab es vorübergehend eine kurze Erleichterung. Die Tierheime quollen in Bayern über und andere Bundesländer waren es leid Bayerns Hunde aufzunehmen Es gab hier auch sehr sehr viele Kat 1 Mixe wg. der stationierten Amerikaner Deswegen war vorübergehend das tierschützerische Interesse legitim. In den Ausführungen des Innenministeriums steht dies auch immer noch so. gehändelt wird es seit ca 11 Jahren so nicht mehr , bzw. findet sich keine Stadt/Gemeinde die dies genehmigt. Das aktuelle Gesetz läuft seit1.11.2002 und ist für 10 Jahre gültig... z.Z. wird an der 3. Generation "gebastelt" ![]() Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung: (bla bla bla...) Diese Verordnung tritt am 1 November 2002 in Kraft. München, den 02. Oktober 2002 Bayerisches Staatsministerium des Innern Dr. Günther Beckstein, Innenminister Anmerkung: "Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft. Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft: (bla bla) Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich. Man kann am Text der aktuellen jedoch auch erkennen das es vorher auch schon ein Gesetz dazu gab hach doch noch in den tiefen des PCs fündig geweorden... Landesstrafrecht Art. 37 http://www.hund-is-hund.de/docs/vwv-bayern_10Jul92.pdf Geändert von Scotty (17.09.2011 um 09:09 Uhr) |
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@Silvia: Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast. Du gibst in der Regel auch immer brav die Quellen an...
leider tun dies nicht alle User und bei Lennox_1201 fehlte sie halt. Daher meine Aufforderung an sie/ihn. Grüßlies, Grazi
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Hier die Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste |
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Bei uns ist die Haltung ja mit Wesenstest erlaubt... |
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In Bayern besteht das Gesetz seit 1992! Ein Hund der noch unter Altbestand fiele wäre inzwischen fast 20 Jahre alt, selbst wenn er erst kurz vorher geboren worden wäre. Für den Altbestand gab es damals eine Übergangsfrist von einigen Monaten, um ihn anzumelden und zu legalisieren. Auflagen wurden trotzdem (meist) verhängt. Es mag durchaus sein, das hier einige APBT herumlaufen, die nicht legitim sind...aber glaube mir 99% sind es und wenn sie dann ein amtliches Gutachten als Kat2er haben, der Hund auf einer US Base lebt oder ähnliches...der Bayer findet Wege um seinen Hund legal zu halten. |
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Ist ja gut - tut mir Leid, wenn ich mich geirrt habe.
Ich weiß nur, dass die Listis der Kat 1, die in den Tierheimen in Bayern sitzen, nicht innerhalb Bayerns vermittelt werden. Das steht sogar bei den Vermittlungstexten dabei "nur Vermittlung in andere Bundesländer". Wenn es Ausnahmen gibt, ist das toll, aber eben ne Ausnahme. Ich weiß das von meinem damaligen Patenhund. Eine Frau aus Bayern wollte ihn übernehmen, bekam aber keine Genehmigung, da Listenhund Kat 1. Bin auch nur ein Mensch und nicht allwissend ![]()
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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