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Alt 03.03.2010, 19:23
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Naja dann hoffen wir mal das der Hund jetzt in Fachgerechte Hände kommt und dort bleiben darf.

Und wenn ich irgend jemanden angegriffen haben soll, dann möchte ich doch wissen wo??

Aber zwischen den Zeilen dummes Zeug lesen und erfinden, das können viele....

Es geht um den Hund und nicht um die Zweibeiner und ich hoffe das bereifen irgendwann der Eine oder auch die Andere.
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Woher soll ich wissen was ich denke bevor ich weis, was ich gesagt habe ?
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Alt 03.03.2010, 19:50
Benutzerbild von crotalus
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.
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Alt 03.03.2010, 19:59
Benutzerbild von Goofymone
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von crotalus Beitrag anzeigen
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.
Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!
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Alt 03.03.2010, 20:16
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Goofymone Beitrag anzeigen
Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!

Gilt das nicht nur für Anlage 1 Hunde und nicht für Anlage 2 ?? Weiss es jetzt nicht genau deshalb frage ich jetzt mal nach!
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Alt 03.03.2010, 20:47
Benutzerbild von crotalus
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Goofymone Beitrag anzeigen
Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!
in keinem bundesland ist mastino auf anlage 1 also könnt ihr das mal schrotten.
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Alt 04.03.2010, 08:04
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von crotalus Beitrag anzeigen
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.
Kastration ist definitiv erlaubt, siehe Tierschutzgesetz:

"§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn.....
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
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Alt 04.03.2010, 13:01
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen Beitrag anzeigen
Kastration ist definitiv erlaubt, siehe Tierschutzgesetz:

"§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn.....
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."

Das hatten wir schonmal und das zielt m.E. alles andere als auf private Hundehaltung. In Einklang mit dem Gesetz (zumindest in NRW) müsstest Du schon mindestens zwei verschieden geschlechtliche Hunde zusammen halten.
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Alt 04.03.2010, 23:09
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das hatten wir schonmal und das zielt m.E. alles andere als auf private Hundehaltung. In Einklang mit dem Gesetz (zumindest in NRW) müsstest Du schon mindestens zwei verschieden geschlechtliche Hunde zusammen halten.
hmm, wo dann wohl all die Unfallwürfe herkommen???? Komisch, draußen laufen auch unkastrierte Hunde rum, auf die deren Besitzer keinen Einfluß haben. Also die wenigsten unkastrierten Hunde werden 3 Wochen dauerhaft eingesperrt.
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Alt 05.03.2010, 08:48
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen Beitrag anzeigen
hmm, wo dann wohl all die Unfallwürfe herkommen???? Komisch, draußen laufen auch unkastrierte Hunde rum, auf die deren Besitzer keinen Einfluß haben. Also die wenigsten unkastrierten Hunde werden 3 Wochen dauerhaft eingesperrt.

Es gibt auch Leute die fahren über rot, obwohl es verboten ist.

Aus den gesetzlichen Auflagen ergibt sich eine Sorgfaltspflicht. Heisst wenn Du einen Hund hast, musst Du dafür Sorge tragen, dass er nicht frei draussen in der Weltgeschichte rumläuft. Und wenn Du dem gerecht wirst, dann kann Dein Hund sich auch nicht unkontolliert vermehren.

Natürlich ist es für viele Menschen komfortabler, dem Hund irgendwas abzuschneiden. Dann kann man auch mal vergessen den Garten abzuschließen.

Das ist Symptombekämpfung und setzt nicht bei den Ursachen an. Und die Ursachen sind verantwortungslose Hundehalter, nicht die Geschlechtsteile der Tiere.
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Alt 07.03.2010, 10:31
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Standard AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Es gibt auch Leute die fahren über rot, obwohl es verboten ist.

Aus den gesetzlichen Auflagen ergibt sich eine Sorgfaltspflicht. Heisst wenn Du einen Hund hast, musst Du dafür Sorge tragen, dass er nicht frei draussen in der Weltgeschichte rumläuft. Und wenn Du dem gerecht wirst, dann kann Dein Hund sich auch nicht unkontolliert vermehren.

Natürlich ist es für viele Menschen komfortabler, dem Hund irgendwas abzuschneiden. Dann kann man auch mal vergessen den Garten abzuschließen.

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Du sprichst mir aus der Seele
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