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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 12:23
Benutzerbild von Simone
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Ist denn die HundeVO in Bayern besser als in NRW? Ich dachte, Bayern wäre auch recht streng mit den Auflagen?

Gib nicht auf, Du bekommst das schon hin! Auch in NRW gibt es Liste 1 Hunde, die ganz normal behandelt werden. Wenn Du einen Wesenstest mit ihr absolviert hast, dann kann sie doch auch von Leine- und Maulkorb befreit werden! Gut ist, dass Du die Wohnung gefunden hast. Wenn nun noch die Nachbarn ok. sind, sollte es keine großen Schwierigkeiten geben - auch wenn sie als normaler Bulli beurteilt werden sollte. Erkundige Dich beim OA auch nach der Hundesteuer, die ist nämlich unterschiedlich und teilweise für Listenhunde hoch. Oft wird sie dann aber nach Wesenstest den anderen Rassen angepaßt.

Gibt es denn hier im Forum nicht NRW-Leute mit einem Liste 1 Hund???
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LG Simone
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 19:05
Benutzerbild von gottfried
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also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest kann ich mir nicht vorstellen das man dich dafür belangen kann oder gar den hund wegnehmen.... es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 06:58
Benutzerbild von Grazi
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Zitat:
Zitat von gottfried Beitrag anzeigen
es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist. Die Rechtslage ist so, wie sie ist. Normalerweise wird das OA einem vernünftigen, gesprächsbereiten Hundehalter auch keinen Strick draus drehen, wenn er sich mit all den Paragraphen nicht auskennt und bei der Anmeldung was schief läuft. Sollte jedoch der Eindruck entstehen, dass eine vorsätzliche Täuschungsabsicht vorliegt, und sollte man dann noch zufälligerweise an einen Paragraphenreiter geraten, könnte das schwerwiegende Folgen haben.

Nur zur Veranschaulichung: gestern habe ich die Unterlagen ausgefüllt, um Mortisha als 40/20er Hund in NRW zu melden. Dort findet sich bei der Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des LHG folgender Hinweis:

"Eine wahrheitswidrige Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen."

Dies wohlgemerkt "nur" bei der Meldung eines -laut LHG- großen Hundes. Bei einem potentiell "bösen" Liste 1-Hund sieht die Lage sicher nicht lockerer aus.

Bitte nicht falsch verstehen: ich möchte hier keine Panik machen und den Teufel an die Wand malen. Aber man sollte schon wissen, was man tut und im Vorfeld alle Risiken ausschalten. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsämtler oder mit dem AmtsVet hilft manchmal ungemein. Ich habe bisher zumindest in Bonn nur gute Erfahrungen damit gemacht... wie's allerdings in Gelsenkirchen ausschaut, weiss ich nicht.

Grüßlies, Grazi
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 09:48
Benutzerbild von Wie Waldi
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Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist.
Ist sie nicht, denn Gottried schrieb:
"also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest"



Ich denke mit einem Rassegutachten, das einen Mini bescheinigt, kann da gar nichts passieren.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
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  #5 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 10:22
Mausebär
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Hallo zusammen!

Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort.

Als Listenhund-Besitzer (egal ob Liste 1 oder 2) muss man folgende Auflagen erfüllen: Polizeiliches Führungszeugnis, Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Listenhundes, das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, der Hund muss gechipt und versichert sein.

Hier in Düsseldorf ist es so, dass man sich beim Veterinäramt zum Wesenstest anmelden kann und so eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommen kann (findet ca. alle 2 Monate statt, Kosten: 96 Euro). Haben wir beides vor 3 Wochen geschafft! *freu*

Danach wird er nicht mehr als "gefährlicher" Hund angesehen und man muss dann auch nur noch die "normale" Hundesteuer zahlen. Das sind für uns statt 600 Euro nur 96 Euro im Jahr!

Der Unterschied zwischen einem Liste 1 und Liste 2 Hund besteht nur darin, dass man für den Erwerb eines Liste 2 Hundes kein öffentliches Interesse wahren muss, d. h., einen Liste 2 Hund kann man von Privat erwerben, während man einen Liste 1 Hund nur aus dem Tierheim bekommt. Alle anderen Auflagen sind gleich.

Hier in Düsseldorf sind die Mitarbeiter beim Ordnungsamt super nett und haben mir viel geholfen!

Falls Du noch Fragen haben solltest, melde Dich einfach!

Liebe Grüße

Biggi
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  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 11:06
Josch
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Zitat:
Zitat von Mausebär Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort.

...das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, ......

Biggi

da da tut sich gleich die nächste frage auf: was heißt, die wohnung muß abgenommen werden. kampfhundsicher???....hehe

Gruß
Jürgen
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  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2006, 08:13
Mausebär
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Zitat:
Zitat von Josch Beitrag anzeigen
da da tut sich gleich die nächste frage auf: was heißt, die wohnung muß abgenommen werden. kampfhundsicher???....hehe

Gruß
Jürgen
Ja genau - kampfhundesicher!

Bei meiner vorherigen Wohnung musste ich sogar die Türklinke der Wohnungstür gegen einen Drehknopf austauschen. Der Hund könnte ja auf die Klinke springen und die Türe öffen!

Nach meinem Umzug letztes Jahr kam das Ordnungsamt wieder raus. Hat sich aber nur einmal umgesehen und sind wieder gegangen. Dieses Mal haben sie "nur" die Türe auf Kratzspuren untersucht - Türklinke war dieses Mal egal!

Wenn man einen Garten hat, ist es ganz kriminell. Der Zaun muss min. 2 m hoch und 50 cm in die Erde eingelassen sein. Außerdem darf er oben nicht gerade sein, sondern muss nach innen schräg hochgehen. Die bösen Tiere können ja mal eben so aus dem Stand über 2 m springen!!
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 11:44
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Zitat:
Zitat von Wie Waldi Beitrag anzeigen
Ist sie nicht, denn Gottried schrieb:
"also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest"



Ich denke mit einem Rassegutachten, das einen Mini bescheinigt, kann da gar nichts passieren.
Yep, aber dieses Rassegutachten hat sie (noch) nicht und Gottfrieds Vorschlag hieß "hinziehen und abwarten, ob was passiert". Und es ist IMO etwas naiv zu glauben, dass schon nichts passieren wird, wenn das OA einem doch auf die Schliche kommt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deshalb finde ich es richtig, dass sich Josch hier (und woanders) nach der richtigen Vorgehensweise erkundigt und sich vorher absichert.

Grüßlies, Grazi
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 14:59
Josch
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hab eine freundliche antwort von den herren der stadt gelsenkirchen bekommen, als ich mal kurzerhand genauer nachgefragt habe, wie es sich nun verhält.

antwort e-mail 1:

Sehr geehrter Herr xxx,

hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 11.09.2006 teile ich Ihnen mit, dass ein Miniatur-Bullterrier nur dann erlaubnisfrei in Nordrhein-Westfalen gehalten werden kann, wenn das Tier

eine Schulterhöhe von 35,5 cm (adult) und
ein Gewicht von 4,5 bis 12 kg

nicht überschreitet.

Hilfreich wäre der Nachweis eines Stammbaums des Miniatur-Bullterrier-Clubs, um das Tier als Miniatur Bullterrier einstufen zu können.


daraufhin hab ich nachgefragt, inwiefern ein Rassegutachten hilfreich ist, wenn stammbaum nicht vorhanden ist.

antwort e-mail 2:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich darf nochmals auf den Inhalt meiner E-Mail vom heutigen Tage verweisen.
Rassetypisch sind für einen Bullterrier die Ihnen übermittelten Größe- und Gewichtsverhältnisse.
Sollte Ihr Tier diese Maße überschreiten, gilt das Tier als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Die Haltung wäre damit erlaubnispflichtig.
Es ist lediglich hilfreich, einen Stammbaum nachweisen zu können.


dann werd ich dana mal auf die prüfungen vorbereiten und zusehen, daß ich alles parat habe, was die herren da wollen. schön zu wissen, daß good old germany händeringend nach "kampfhunden" sucht und sich auch noch welche selbst erschafft. bin mal gespannt, was dana dazu sagt, daß man auch ihr einen gefährlichen hund machen will.

Josch
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 18:26
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Sowas blödes.... Aber Ihr schafft das schon! Mach den Wesenstest und dann wird es hoffentlich alles gut gehen. Mausebärs Nachricht klingt doch ganz positiv. Ich habe zwar "nur" Liste 2 Hunde, aber auch in meinem OA waren die Leute nett und die Genehmigung etc. nicht allzu schwer. Ich drücke Dir die Daumen!
__________________
LG Simone
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