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also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest kann ich mir nicht vorstellen das man dich dafür belangen kann oder gar den hund wegnehmen.... es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
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Nur zur Veranschaulichung: gestern habe ich die Unterlagen ausgefüllt, um Mortisha als 40/20er Hund in NRW zu melden. Dort findet sich bei der Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des LHG folgender Hinweis: "Eine wahrheitswidrige Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen." Dies wohlgemerkt "nur" bei der Meldung eines -laut LHG- großen Hundes. Bei einem potentiell "bösen" Liste 1-Hund sieht die Lage sicher nicht lockerer aus. Bitte nicht falsch verstehen: ich möchte hier keine Panik machen und den Teufel an die Wand malen. Aber man sollte schon wissen, was man tut und im Vorfeld alle Risiken ausschalten. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsämtler oder mit dem AmtsVet hilft manchmal ungemein. Ich habe bisher zumindest in Bonn nur gute Erfahrungen damit gemacht... wie's allerdings in Gelsenkirchen ausschaut, weiss ich nicht. Grüßlies, Grazi |
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"also wenn es ein minibulli ist und du ihn als diesen anmeldest" ![]() Ich denke mit einem Rassegutachten, das einen Mini bescheinigt, kann da gar nichts passieren.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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Hallo zusammen!
Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort. Als Listenhund-Besitzer (egal ob Liste 1 oder 2) muss man folgende Auflagen erfüllen: Polizeiliches Führungszeugnis, Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Listenhundes, das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, der Hund muss gechipt und versichert sein. Hier in Düsseldorf ist es so, dass man sich beim Veterinäramt zum Wesenstest anmelden kann und so eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommen kann (findet ca. alle 2 Monate statt, Kosten: 96 Euro). Haben wir beides vor 3 Wochen geschafft! *freu* ![]() Danach wird er nicht mehr als "gefährlicher" Hund angesehen und man muss dann auch nur noch die "normale" Hundesteuer zahlen. Das sind für uns statt 600 Euro nur 96 Euro im Jahr! Der Unterschied zwischen einem Liste 1 und Liste 2 Hund besteht nur darin, dass man für den Erwerb eines Liste 2 Hundes kein öffentliches Interesse wahren muss, d. h., einen Liste 2 Hund kann man von Privat erwerben, während man einen Liste 1 Hund nur aus dem Tierheim bekommt. Alle anderen Auflagen sind gleich. Hier in Düsseldorf sind die Mitarbeiter beim Ordnungsamt super nett und haben mir viel geholfen! Falls Du noch Fragen haben solltest, melde Dich einfach! Liebe Grüße Biggi |
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da da tut sich gleich die nächste frage auf: was heißt, die wohnung muß abgenommen werden. kampfhundsicher???....hehe Gruß Jürgen |
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![]() Bei meiner vorherigen Wohnung musste ich sogar die Türklinke der Wohnungstür gegen einen Drehknopf austauschen. Der Hund könnte ja auf die Klinke springen und die Türe öffen! Nach meinem Umzug letztes Jahr kam das Ordnungsamt wieder raus. Hat sich aber nur einmal umgesehen und sind wieder gegangen. Dieses Mal haben sie "nur" die Türe auf Kratzspuren untersucht - Türklinke war dieses Mal egal! Wenn man einen Garten hat, ist es ganz kriminell. Der Zaun muss min. 2 m hoch und 50 cm in die Erde eingelassen sein. Außerdem darf er oben nicht gerade sein, sondern muss nach innen schräg hochgehen. Die bösen Tiere können ja mal eben so aus dem Stand über 2 m springen!! ![]() |
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Grüßlies, Grazi |
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hab eine freundliche antwort von den herren der stadt gelsenkirchen bekommen, als ich mal kurzerhand genauer nachgefragt habe, wie es sich nun verhält.
antwort e-mail 1: Sehr geehrter Herr xxx, hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 11.09.2006 teile ich Ihnen mit, dass ein Miniatur-Bullterrier nur dann erlaubnisfrei in Nordrhein-Westfalen gehalten werden kann, wenn das Tier eine Schulterhöhe von 35,5 cm (adult) und ein Gewicht von 4,5 bis 12 kg nicht überschreitet. Hilfreich wäre der Nachweis eines Stammbaums des Miniatur-Bullterrier-Clubs, um das Tier als Miniatur Bullterrier einstufen zu können. daraufhin hab ich nachgefragt, inwiefern ein Rassegutachten hilfreich ist, wenn stammbaum nicht vorhanden ist. antwort e-mail 2: Sehr geehrter Herr xxx, ich darf nochmals auf den Inhalt meiner E-Mail vom heutigen Tage verweisen. Rassetypisch sind für einen Bullterrier die Ihnen übermittelten Größe- und Gewichtsverhältnisse. Sollte Ihr Tier diese Maße überschreiten, gilt das Tier als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Die Haltung wäre damit erlaubnispflichtig. Es ist lediglich hilfreich, einen Stammbaum nachweisen zu können. dann werd ich dana mal auf die prüfungen vorbereiten und zusehen, daß ich alles parat habe, was die herren da wollen. schön zu wissen, daß good old germany händeringend nach "kampfhunden" sucht und sich auch noch welche selbst erschafft. bin mal gespannt, was dana dazu sagt, daß man auch ihr einen gefährlichen hund machen will. ![]() Josch |
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Sowas blödes....
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LG Simone ![]() |
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