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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
@ Nena
Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen! Susanne |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Also so gehts ja nicht!!!!
Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen. Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was. Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen. Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts. Das wäre ja noch schöner. Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir. Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund. Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art! Jörg |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Zitat:
Auch das stimmt nicht. Du darfst ihn nur an der Flucht hindern. Um ihm eine zu verplätten hast Du eine ganz kurze Zeit... irgendwas von 3 sekunden oder so. Übrigens auch Schüler, falls ein Lehrer handgreiflich wird. |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Zitat:
aber mal im Ernst,der Richter entscheidet nie nur Stur nach dem Gesetz,auch nach ermessen.Blöd sind die auch net. Kann kein Richter sich erlauben das Opfer angklagt wird und Einbrecher verhätschelt wird. Wäre ein Fall für die Presse.. Jörg |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Das denke ich auch!
Aber wenn Du Pecht hast, kannst Du halt auch einen Hundehasser geraten! |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Zitat:
@Jörg Ich würde mich nicht darauf verlassen,dass ein Richter "milde gestimmt"ist,bei diesen Hunden wenn ein Mastiff,Mastino,Fila usw. einen Einbrecher erfolgreich angreift ist das doch ein gefundenes Fressen für die Presse und all die anderen , ich glaub dass da der Eigentliche Vorfall-der Einbruch-ganz schnell in den Hintergrund gerät. PS Ich mußte schon 2x als Zeuge bei Straftaten aussagen-leider- und es ist erstaunlich wie dehn- und wandelbar das Gesetz teilweise ist--kommt immer auf den Mensch dahinter an
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LG Leo Geändert von Cleo-Leo (12.03.2009 um 14:13 Uhr) |
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AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Zitat:
Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst! Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen! Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht! Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht! Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern! Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon! Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen! Ja sind denn keine Juristen unter uns!? |
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