![]() |
|
|
|
||||
![]() Zitat:
In Bayern besteht das Gesetz seit 1992! Ein Hund der noch unter Altbestand fiele wäre inzwischen fast 20 Jahre alt, selbst wenn er erst kurz vorher geboren worden wäre. Für den Altbestand gab es damals eine Übergangsfrist von einigen Monaten, um ihn anzumelden und zu legalisieren. Auflagen wurden trotzdem (meist) verhängt. Es mag durchaus sein, das hier einige APBT herumlaufen, die nicht legitim sind...aber glaube mir 99% sind es und wenn sie dann ein amtliches Gutachten als Kat2er haben, der Hund auf einer US Base lebt oder ähnliches...der Bayer findet Wege um seinen Hund legal zu halten. |
|
||||
![]()
Ist ja gut - tut mir Leid, wenn ich mich geirrt habe.
Ich weiß nur, dass die Listis der Kat 1, die in den Tierheimen in Bayern sitzen, nicht innerhalb Bayerns vermittelt werden. Das steht sogar bei den Vermittlungstexten dabei "nur Vermittlung in andere Bundesländer". Wenn es Ausnahmen gibt, ist das toll, aber eben ne Ausnahme. Ich weiß das von meinem damaligen Patenhund. Eine Frau aus Bayern wollte ihn übernehmen, bekam aber keine Genehmigung, da Listenhund Kat 1. Bin auch nur ein Mensch und nicht allwissend ![]()
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
|
||||
![]()
In unserer Gemeinde ist es egal ob Kategorie 1 oder 2 Vertreter vom Landratsamt kommt sowie und schaut an in welcher Umgebung der Hund gehalten wird. Bei Hunde Kategorie 1 aus dem Tierheim nur innerhalb von Bayern ist es nach Absprache mit Landratsamt sowie Gemeinde möglich das Tier zu halten. Die Einfuhr aus anderen Bundesländern auch Tierheimhunde Kat 1 ist nicht zulässig. Meine Erfahrung mit Kat 1. (ging um eine Hündin tosa-inu aus einem anderen Bundesland)
__________________
"Nur Liebe hält uns am Leben " Oscar Wilde |
|
||||
![]() Zitat:
wenn das ein oder andere Tierheim sich nicht die Mühe macht oder die finanziellen Mittel hat, den Hund bei einen staatlich b. + vereidigten Gutachter, begutachten zu lassen und für den Hund ein wohlgesonnenes Gutachten erstellen zu lassen ![]() btw. für Rechtsfragen gibt es Rechtsanwälte, um sich über die Rechtslage zu informieren, sollte man das Gesetz lesen...und nicht irgendetwas (auch wenn es gut gemeint ist) nachplabbern. |
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
|
||||
![]() Zitat:
zur Erinnerung - deine Worte und dies liest sich für mich schon nach einer Behauptung deinerseits...die aber eben so nicht stimmt |
|
||||
![]() Zitat:
Ich habe doch geschrieben, dass bei den Vermittlungstexten dabei steht, dass diese Hunde nur in andere Bundesländer vermittelt werden - das ist also eine Tatsache und keine Behauptung!
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
![]() |
|
|