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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2014, 14:37
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard Listenhund und Straffälligkeit!?

Guten Tag erstmal und danke für die Möglichkeit an einem solchen Forum teilhaben zu können. Meine liebe zu Molossern hat sogleich mit dem Erfahren ihrer Existenz angefangen. Nähmlich dann, als wir damals eher ungewollt eine Bordeauxdogge in die Familie bekommen haben. Ich bin eigentlich immer von Hunden umgeben gewesen, seit meiner Geburt. Ich habe lang gewartet und viel nachgedacht, über die Entscheidung mir einen Begleiter zu suchen. BM´s haben es mir angetan, sie werden jedoch in Bayern als Kategorie 2 Hunde gelistet.

Ich würde momentan alle Vorraussetzungen erfüllen einen BM zu halten, nur bereitet mir die Sache mit dem Führungszeugnis Bauchschmerzen.

Deswegen meine zwei Fragen:
1. Nach erfolgreicher Beendigung des Wesenstests, würde der Hund rechtlich noch als Listenhund zählen?
2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen?
Das würde ich nicht verkraften.
3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik)

Ich würde darum bitten ernsthaft auf meine Fragen einzugehen, ohne in diese mehr hineinzuinterpretieren, z.B. über meine kriminelle Veranlagung, weil ich nicht ausschließe, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte.
Ich möchte hier nur die Wissenslücken füllen, welche mir fehlen um mir guten Gewissens einen BM zu holen.
Ich halte die Listenhundegesetze für Verwerflich, und auch die einschränkungen für die Halter solcher Hunde finde ich Falsch.

Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2014, 16:15
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
Deswegen meine zwei Fragen:
1. Nach erfolgreicher Beendigung des Wesenstests, würde der Hund rechtlich noch als Listenhund zählen?
2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen?
Das würde ich nicht verkraften.
3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik)
zu 1 kann ich adhoc nichts zu sagen, aber andere hier sicher
zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt)
zu 3 Ja den gibt es Welchen muß ich dir sicher nicht sagen, oder? Ganz ohne Polemik...

Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft.

Edit:
Oder hier die Lücken füllen
https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022

Geändert von bx-junkie (17.06.2014 um 16:19 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2014, 17:25
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
zu 1 kann ich adhoc nichts zu sagen, aber andere hier sicher
zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt)
zu 3 Ja den gibt es Welchen muß ich dir sicher nicht sagen, oder? Ganz ohne Polemik...

Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft.

Edit:
Oder hier die Lücken füllen
https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022


sorry das ist Unsinn.

In Bayern gibt es keine Zuverlässigkeit und du brauchst auch kein Führungszeugnis vorlegen. Das verlangen zwar viele Gemeinden, ist aber Wunschdenken und widerrechtlich.

Grundsätzlich hat JEDER das Recht sich einen Kat. 2 Hund in Bayern anzuschaffen (du musst noch nicht einmal volljährig sein)
Der Hund widerlegt mit einen Gutachten das er gefährlich ist und das Amt stellt (muss) das Negativzeugnis dann ausstellen.

Die Anweisung zur Erstellung eines Gutachtens und Ausstellen des Negativzeugnisses habe ich hier (im Gegensatz zu den meisten Gemeinden), kann es aber nur per mail als pdf verschicken.


Benjamin, schicke mir deine mail addi, dann lasse ich dir das zukommen. In welcher Stadt Gemeinde lebst du denn? München z.B. kennt sich gut aus und handelt auch fast immer korrekt.

btw. es ist sicher sinnvoll und zu empfehlen: Haftpflichtversicherung (einfach ein Muss), Chip und Registrierung. Das Amt hat aber keinerlei Recht dies in Bayern zu verlangen.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2014, 20:53
bx-junkie
Gast
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

In NRW ist es so wie ich es gesagt habe, kann ja sein das es in Bayern anders ist, hab ich aber auch geschrieben
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  #5 (permalink)  
Alt 17.06.2014, 23:25
Benutzerbild von sina
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen?
Das würde ich nicht verkraften.
3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik)

Ich würde darum bitten ernsthaft auf meine Fragen einzugehen, ohne in diese mehr hineinzuinterpretieren, z.B. über meine kriminelle Veranlagung, weil ich nicht ausschließe, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte.
Wenn Du jetzt schon davon aus gehst krimminell zu werden, d.h. ins Gefängmis zu kommen, warum willst Du Dir denn einen Hund zulegen?
Da ist es doch egal ob BM oder Pudel, er wird Dir abgenommen.
Nur verstärkt sich dann wieder einmal das Bild für die "Kampfhund" Gegner...Krimmineller = Listenhund (BM)!
__________________
Viele Grüße,
Sina mit Paul
__________________________
Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind!

Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 00:08
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

von gefängnis habe ich in der frage nix gelesen, und wenn ich alles richtig verstanden habe, ist straffällig und straffällig in diesem fall nicht dasselbe. gehts da nicht um "gewaltstraftaten"?
__________________
Da willst du raus, in die Sonne, da passt die Couch nicht durch die Tür
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  #7 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 08:27
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

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  #8 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 09:23
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich seh´s schon kommen - Millionen Hundeseiten im Internet ergänzen ihre Checklisten
"Wer kümmert sich um den Hund wenn ich krank werde, verreise, etc." um den Punkt "in den Knast komme" ....
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  #9 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 10:58
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Also, jetzt ist durchaus das passiert was ich vermutet hatte. Ich gehe nicht davon aus ins Gefängnis zu kommen. Auch was Kriminell ist bestimmt das Gesetz. Nur kann niemand behaupten, dass Gesetz hätte immer recht(Beispiel Listenhunde).
Wenn mich leute schon für Kriminell halten, weil ich mich in alle Richtungen erkundige, um auf jede Sitution vorbereitet zu sein, dann ist es mit eurem Verständnis von unserem Rechtssystem auch nicht weit her. Wenn ich lese, bei einer Strafe über 90 Tagessätzen, dann nicht mehr Führungsberechtigt eines Listenhundes zu sein, finde ich das lächerlich. Es gibt viele möglichkeiten "Kriminell" zu sein, ohne deswegen Einbußen in der Kompetenz einen Hund zu halten zuhaben.
Für mich ist es unverantwortlich nicht zu wissen, was mit seinen Hunden in diesem und jenen Fall passiert(Gesetzlich) und was mit ihnen passieren soll(Privat).
Was ist, wenn man stirbt, Extrem krank wird und ja auch was ist sollte man ins Gefängnis kommen. Und wenn ihr jeden der das nicht ausschließen kann als Kriminellen abstempelt, welcher jedes Recht auf einein Hund(später noch Kinder) verspielt, ist das ekelhaft!
Ich habe in meiner Frage denke ich alles geschrieben was relevant ist. Ich möchte nicht angegriffen werden für etwas was nie passiert ist!

PS: Es ist falsch zu glaueben, das dem, wer ins Gefängnis kommt die Hunde abgenommen werden. Den Hundehaltern wird ja nicht unterstellt sie können nicht mit den Hunden umgehen. Ein "Kampfhund" wäre weg.
Ich rede(te) eigentlich auch nicht von einem Gefängnisaufenthalt. Es genügen ja schon Geldstrafen.

Geändert von Benjamin (18.06.2014 um 11:06 Uhr)
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  #10 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 11:30
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Und ich möchte eigentlich garnicht rumstänkern. Ich weiß, das sich hier im Forum darüber sorgen gemacht wird, dass Hunde die in unserer Gesellschaft eh schon diskreditiert werden auch noch in falsche Hände kommen. Nur meine ich, dass solange der Hund gut sozialisiert wurde und auch die Straftat nichts mit dem Hund zu tun hat, jemanden auch nicht das Recht abgesprochen werden sollte den Hund den er liebt, und welcher einen auch liebt und braucht, halten zu dürfen.
Ich liebe Hunde und würde nie etwas tun, was irgendeinen Hund in Gefahr bringt.
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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